Hallo CCR66,
auch wir gehen davon aus, dass es sich wahrscheinlich um eine Glaubhaftmachung nach § 286b SGB VI handelt. Die Frage der Bewertung dieser Berufsausbildung ergibt sich aus § 256 Abs. 2 SGB VI. Siehe hierzu die folgenden Links:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_286BR4.4
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_256BR4
Der Aussage von „W*lfgang“, das sich wahrscheinlich eine Aufwertung auf 75 % des „Durchschnittsentgelts“ ergeben würde, schließen wir uns so pauschal nicht an. Da wir aber wegen des komplexen Sachverhaltes hier nicht weiter spekulieren möchten, empfehlen wir Ihnen nach Abschluss der Kontenklärung eine Rentenauskunft Altersrente mit allen Anlagen anzufordern. Darin kann dann die konkrete Bewertung der Berufsausbildung überprüft werden, und ob sich ein entsprechender Zuschlag noch ergibt. Ggfs. bitten wir Sie zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratung in meiner Nähe“ ermitteln.
Hallo CCR66
meine Berufsausbildung war 4 Jahre von der 9. bis zur 12. Klasse der Erweiterten Oberschule (EOS) 1964 bis 1968 (14. bis 18.Lebensjahr). In der 9. Klasse gab es nach meiner Erinnerung monatlich 40,--M Lehrlingsentgelt, in der 10. Klasse 50,--M, in der 11. Klasse 60,--M und in der 12. Klasse 70,--M. Das ist im SV-Ausweis leider auch nicht eingetragen worden. Dieser Sachverhalt dürfte wohl für alle EOS-Schüler ab Mitte der sechziger Jahre bis in die siebziger Jahre zutreffen, die einen normalen Ablauf der EOS-Zeit bis zum Abitur hatten (also ohne Ehrenrunde o. ä. Abnormitäten), die gleichzeitig mit einer Berufsausbildung gekoppelt war.
Auf mein Ersuchen um Anerkennung dieser Ausbildungszeit als Beitragszeit antwortete die DRV, daß von niemandem während dieser Zeit Beiträge für die Sozialversicherung der DDR für mich gezahlt worden sind und deshalb diese Zeiten nicht berücksichtigt werden können. Vielmehr heißt es, daß das Entgelt gem. §1 Abs.3 S.1 der „VO über Entgelt und Versicherungsschutz für Oberschüler während der beruflichen Ausbildung“ vom 03.11.1964 nicht der Versicherungspflicht unterlag. Deshalb handelt es sich bei diesen Zeiten auch nicht um Beitragszeiten. Ebenso war das Entgelt auch geringer als ein normales Lehrlingsentgelt, welches der Versicherungspflicht unterlag.
Bei einer Berufsausbildung mit Abitur stand das Lehrverhältnis im Vordergrund und deshalb war dort die Versicherungspflicht gegeben, so daß diese Ausbildungszeiten als Beitragszeiten gelten.
Die abschlägige Antwort zur Anerkennung meiner Berufsausbildungszeit als Beitragszeit stammt vom 07.08.2012.
Im Rentenbescheid ist diese Ausbildungszeit als 20 Monate Schulausbildung und 2 Monate Übergangszeit korrekt vermerkt. EP gibt es natürlich logischerweise dafür auch nicht.
Für mich war die Argumentation der DRV schlüssig, und ich habe es deshalb auch dabei belassen. Sollte jedoch zwischenzeitlich (man weiß ja nie ganz genau was manchmal noch neu bewertet wird) eine andere Bewertung der Berufsausbildung der Oberschüler erfolgen, bitte ich um ein Signal im Forum.
Hallo MB,
wann können wir den Informationsaustausch fortsetzen ?
Ich bin jedenfalls noch sehr interessiert.
VG von CCR66
Hallo CCR66,
diese Aussage ist einfach Blödsinn. Natürlich können Sie als Betroffener selbst Zeugenerklärungen vorlegen - ob Sie dann Beachtung/Verwehrtung finden ist eine andere Sache. Aber gleich 3 aus dem selben Bereich/Versicherungsbiographie - den Sachbearbeiter möchte ist sehen, der sich dem gerichtsfest verschließt.
...'Servicetelefon'/Callcenter-optimiert eben ;-)
Gruß
w.
Hallo MB,
wann können wir den Informationsaustausch fortsetzen ?
Ich bin jedenfalls noch sehr interessiert.
VG von CCR66
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.