Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Beitragspflicht Direktversicherung

von Werner Klessinger17.03.2011 | 09:29
1707 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Aufgrund der positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beitragspflicht gemischter Direktversicherungen ergeben sich nun Fragen zur Aufteilung der Beträge in den betrieblichen Teil und den, der durch private Beitragsleistung fortgeführt worden ist. Die LV-Unternehmen sind nun aufgefordert, Bescheinigungen zur Vorlage bei der Krankenkasse zu erstellen, aus der betriebliche Anteil des DV-Vertrages hervorgeht. Ich habe nun eine solche Beschenigung in Händen und habe große Zweifel, ob die Berechnung richtig ist: Betrieblicher Anteil 1979 - 1991 12 Beitragsjahre (Beitrag 2.400 DM). Private Fortführung bis zur Auszahlung 18 Jahre (1992-2009) Ergebnis: Der betriebliche Anteil ist 49,5 % von der Ablaufleistung und eben 50,5 % für die 18 Beitragsjahre. Meine Frage: Wie muss die Versicherungswirtschaft hier rechnen und wie kann man das als "abgefertigter Kunde" eines LV-Unternehmens nachvollziehen bzw. die Nachvollziehbarkeit der Berechnung verlangen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Werner Klessinger,

bei der von Ihnen aufgeworfenen Fragestellung geht es letztlich um die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge auf Kapitalabfindungen aus "gemischten" Direktversicherungen. Im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung ist es uns leider nicht möglich, Fragen aus dem Bereich des Krankenversicherungsrechts zu beantworten. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich mit Ihrer Frage direkt an Ihre zuständige Krankenkasse oder ein entsprechendes krankenversicherungsrechtliches Forum (z. B. Expertenforum der AOK - http://www.aok-business.de/foren/expertenforum/baum-anzeigen.php?fid=1) zu wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Grashüpferam 17.03.2011 | 13:26
Hallo Werner......... Die DRV geht hier nach meinem Wissen leer aus. Es gibt aber Krankenkassen, welche meinen hier eine Einnahmequelle gefunden zu haben. In einem mir vorliegenden Fall fordert die DAK Hamburg überhöhte Beiträge aus solcher Versicherung aufgrund eines Ablaufdatums, obwohl die Versicherung noch nicht ausgezahlt wurde. Scheinbar kommt es bei dieser Versicherung auf die deklaration der Beiträge an. So wird der Beitrag anfangs als Altersvorsorgebezüge deklariert, dann werden die erhöhten/überhöhten Beiträge als Beiträge aus einer abgelaufenen, aber noch nicht ausgezahlten Versicherung deklariert. Zwischenzeitlich werden die geforderten Beiträge bei der DAK Hamburg verdoppelt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts interessiert der KK in keiner Weise. Schriftverkehr dazu wird seitens der KK eingestellt. Als Folgemaßnahme wird der Zoll mit der Durchsetzung dieser Verfassungsrechtlich eindeutig geklärten widerrechtlichen Forderung beauftragt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026