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Experten-Antwort

Beitragspflichterfüllung

von Margarete15.06.2015 | 20:53
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Sehr geehrte Damen und Herren, mein Sohn ist 10 Jahre alt. 8 Jahre habe ich ihn erzogen und während dieser Zeit nicht gearbeitet. Seit 2013 war ich 24 Monate erwerbstätig. Nun bin ich durch eine aktuelle Erkrankung vermutlich erwerbsunfähig. Nun kurz meine Frage: Habe ich durch die Erziehungszeit (bzw 3 Jahre Anrechnungszeit der Erziehung meines Sohnes) plus die zwei Jahre meiner Arbeit die Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt? Vielen Dank, mit freundlichem Gruß Margarete

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Perfekte Antwort von W*lfgang - dem ist njichts hinzuzufügen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W*lfgangam 15.06.2015 | 21:27
Hallo Margarete, für die EM-Rente müssen Sie zunächst die allgemeine Wartezeit/(Mindestversicherungszeit von 60 Monaten/Beiträgen erfüllt haben - egal wann diese Beiträge liegen. Als besondere Voraussetzung müssen auch in den letzten 5 Jahren _vor_ Eintritt/Feststellung der EM 36 Monate Pflichtbeiträge vorliegen - diese Voraussetzung ist auf jeden Fall im Rahmen der 10-jährigen Berücksichtigungszeit für Kindererziehung erfüllt (die vereinfacht gesagt/quasi als 'Beitragszeit' bis heute/bis zum 10. Lbj. des Kindes gelten). Da Sie inzwischen auch wieder 2 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben, haben Sie auch die 60 Monate Mindestwartezeit erfüllt. Ob es dann wirklich für eine EM-Rente reicht, hängt natürlich auch von der Festlegung des (med.) Rentenfalles ab - _davor_ müssen beide Bedingungen erfüllt sein ...wenn die EM schon länger vorliegen sollte, kann es mit den allgemein 60 Monaten knapp werden, wenn da vor Geburt des Kindes keine Pflichtbeitragszeiten liegen. Empfehlung: machen Sie sich bitte in der nächsten Beratungsstelle schlau, wie es - gemessen an dem möglichen EM-Fall - wirklich sein könnte ...keiner kann hier med. Prognosen abgeben, aber gefühlt, sieht es nicht aussichtslos aus/rentenrechtliche Voraussetzungen könnten erfüllt sein. Gruß w. PS: je nach dem, wie alt/jung Sie sind, werden Sie schon die eine oder andere Renteninformation von der DRV erhalten haben. An erster Stelle rechts im Kästchen steht immer die mögliche EM-Rente ...oder auch nicht, wenn die Voraussetzungen zuletzt nicht erfüllt waren (muss nichts heißen, wenn die Erziehungszeiten/Kind bis 10 Lbj. noch nicht im Rentenkonto vermerkt/per Antrag vollständig anerkannt worden sind).
Margareteam 16.06.2015 | 10:14
Vielen Dank für die schnelle und übersichtliche Antwort. Bisher lag kein EM Fall vor. Ende Juni habe ich einen Termin zur Kontenklärung, dar einige Positionen ( Kind, Ausland) komplett in der Rentenauskunft fehlen. Der Rentenantrag wird Anfang Juni erfolgen. Bis zur Entscheidung bin ich zunächst AU. Freundliche Grüße Margarete
-am 16.06.2015 | 10:31
Meinten Sie Anfang Juli? (... Anfang Juni ist ja bereits vorbei). Tipp: Wenn Sie den frühestmöglichen Rentenbeginn erreichen möchten, sollten Sie den Rentenantrag noch im laufenden Monat stellen. Der Rentenbeginn ist nämlich unter anderem vom Zeitpunkt der Rentenantragstellung abhängig. Wenn Ihr Krankengeld jedoch höher ist als die Rente, können Sie sich mit dem Rentenantrag Zeit lassen. Die voraussichtliche Höhe der Erwerbsminderungsrente können Sie beim Rentenversicherungsträger erfahren (Rentenauskunft).
Schadeam 16.06.2015 | 12:49
Der Tipp die Rente schon gleich zu beantragen ist gut, nutzen Sie dazu den Kontenklärungstermin Ende Juni. Ne Rentenauskunft nützt Ihnen jedoch momentan gar nichts, weil das Konto ( z.B. Kinder) noch nicht geklärt ist. Die anzufordern können Sie sich momentan sparen. :)
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