Hallo Ulli,
das erzielte rentenversicherungspflichtige Bruttoentgelt und die sich aus Art und Umfang der Pflegetätigkeit ergebenden beitragspflichtigen Einkünfte werden zusammengerechnet und die Summe ggf. auf die Beitragsbemessungsgrenze gekappt.
Zur Ermittlung der Entgeltpunkte wird diese Summe durch den Durchschnittsverdienst aller Versicherten im gleichen Zeitraum geteilt. Das Ergebnis sind die Entgeltpunkte für diesen Zeitraum.
Die Beitragsbemessungsgrundlagen für Pflegepersonen – aufgeteilt auf Pflegegrad und bezogene Leistungsart von der Pflegekasse finden Sie in der Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“ , die Sie über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung abrufen können (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.html)
Beispiel 2023:
Bemessungsgrundlage Pflegebeiträge (Pflegegrad 3, ausschl. Geldleistung) mtl. 1459,85 Euro (West) x 12 = 17518,20 Euro West
38.000 Euro + 17518,20 Euro = 55.518,20 Euro : 43.142,00 Euro = 1,2869 Entgeltpunkte x 36,02 Euro (aktueller Rentenwert) = 46,35 Euro monatliche Bruttorente für das Jahr 2023
Für Pflegezeiten im Beitrittsgebiet ergeben sich durch abweichende Rentenwerte ein etwas anderer Betrag
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