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Experten-Antwort

Beitragspflichtige Einnahmen

von Ulli03.03.2023 | 11:34
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mal angenommen: jemand erhält ein jahresbrutto von 35.000 und pflegt noch jemanden mit pflegegrad 3 (nur Geldleistung). Das sind ungefähr jährlich 18.000 Euro beitragspflichtige Einnahmen. Wird das zusammen gezählt für die Berechnung der Rentenpunkte? Nur die Einnahmen aus arbeitsentgelt sind ja weniger als das durchschnittliche Einkommen und würde weniger als 1 Rentenpunkt ausmachen. Sollte es zusammen gezählt werden, wieviel rentenpunkte macht das dann jährlich aus? Gibt es da Tabellen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulli,

das erzielte rentenversicherungspflichtige Bruttoentgelt und die sich aus Art und Umfang der Pflegetätigkeit ergebenden beitragspflichtigen Einkünfte werden zusammengerechnet und die Summe ggf. auf die Beitragsbemessungsgrenze gekappt.

Zur Ermittlung der Entgeltpunkte wird diese Summe durch den Durchschnittsverdienst aller Versicherten im gleichen Zeitraum geteilt. Das Ergebnis sind die Entgeltpunkte für diesen Zeitraum.

Die Beitragsbemessungsgrundlagen für Pflegepersonen – aufgeteilt auf Pflegegrad und bezogene Leistungsart von der Pflegekasse finden Sie in der Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“ , die Sie über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung abrufen können (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.html)

Beispiel 2023:

Bemessungsgrundlage Pflegebeiträge (Pflegegrad 3, ausschl. Geldleistung) mtl. 1459,85 Euro (West) x 12 = 17518,20 Euro West

38.000 Euro + 17518,20 Euro = 55.518,20 Euro : 43.142,00 Euro = 1,2869 Entgeltpunkte x 36,02 Euro (aktueller Rentenwert) = 46,35 Euro monatliche Bruttorente für das Jahr 2023

Für Pflegezeiten im Beitrittsgebiet ergeben sich durch abweichende Rentenwerte ein etwas anderer Betrag

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