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Beitragspflichtige Einnahmen bei ALG II

von Egemen08.03.2008 | 18:32
2149 Ansichten
13 Antworten
Liebe ForumteilnehmerIn, sehr geehrte ExpertInnen, es wäre schön, wenn Sie mich aufklären würden, welche Brutto/bzw. Netto-Höhe als "beitragspflichtige Einnahmen" bei Bezug von ALG II jährlich zu Grunde gelegt werden. In einem Fall hat der Betroffene eine Mitteilung von der zuständigen Leistungsträger erhalten, dass es ein Betrag in Höhe von 2.460,00 € für die Zeit vom 01.01.-31.12.2007 als beitragspflichtige Einnahmen bei der RV-Träger gemeldet wurde. Trifft diese Angaben zu, obwohl der Betroffene in diesem Zeitraum den Regelsatz ALG II ohne Unterbrechung erhalten hat ? Vorab herzlichen Dank für die nützliche Informationen ! Mit freundlichem Gruß Egemen

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 11.03.2008 | 11:32

Die beitragspflichtige Einnahmen bei ALG II Beziehern sind in West und Ost monatlich 205 Euro und die daraus ermittelten Entgeltpunkte gelten immer als Entgeltpunkte (West) und nicht für Zeiten des Bezuges im Beitrittsgebiet als Entgeltpunkte Ost . Dies ergibt sich aus den §§ 166 Abs. 1 Nr. 2a und 254d Abs. 1 Nr. 2 a.E. SGB VI. D.h. jährlich sind 2460 Euro beitragspflichtige Einnahmen bei jedem ALG II Bezieher dem Versicherungskonto zu übermitteln. Bis zur Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisses werden bei der Ermittlung des Monatsbetrages der Rente die Entgeltpunkte Ost mit dem aktuellen Rentenwert Ost und die Entgeltpunkte (West) mit dem aktuellen Rentenwert (West) multipliziert. Wie oben bereits erwähnt gilt diese Unterscheidung aber gerade nicht beim Bezug von ALGII, da diese beitragspflichtigen Einnahmen immer mit dem aktuellen Rentenwert (West) multipliziert werden. Egal ob 2008 in Ost oder West ALG II bezogen wird, entspricht die jährliche Steigerung für eine abschlagsfreie Rente 2,15 Euro.

12 Antworten

Schiko.am 08.03.2008 | 20:04
Dies ist vollkommen korrekt. Von beginn an wurde an die rentenversicherung der monatliche mindestbeitrag von 78,-- euro, nunmehr 79,60überweisen. Dies ergab den vollbeitrag, zuletzt von 19,90 % aus 400 euro. Auch dann, wenn meinetwegen für Hartz nur 300 be- zahlt wurden. Ganz schön teuer für einen relativ geringen jährlichen rentenzuwachs. Um dies abzumildern hat mein als neue bezugsgröße hier- für 205 monatlich festgelgt x 19,90 % vollbeitrag sank der monatsbeitrag von 79,60 auf 40,80 als vollwertiger beitrag Den betrag 205 x 12 sind 2.460 bezugsgröße. Im gegensatz dazu, beim 400 eurojob sind durch verzicht auf die versicherzungsfreigeit 400 x 19,90 % 79.60 gesamt- beitrag aufzubringen. Was bringt dies als jährlicher rentenzuwachs? Für 2008 bringen 30.084 durchschnittsverdienst einen ent- geltpunkt( EP.) und euro 26,27 . Komme bei 2460 euro auf 2,15 euro rentenzuwachs, bei 400 eurojob und 4,9% zuzahlung sind es 4,19 im jahr. Viel wesentlicher aber ist hierbei, dies wird als vollbeitrag ge- wertet, ohne zuzahlung des rentenversicherten. Um gleich wasser abzugraben, dies ist nicht viel wie überhaupt Hartz IV, die löhne sind zu niedrig. Mit freundlichen Grüßen.
HkDDam 09.03.2008 | 08:55
@Schiko, Du hast gier die Rechnung für Rentenpunkte OST gemacht. Obwohl Harz IV für OST und WEST gleich sind, auch die 400 Eurojobs, gibt es für die Ossis dafür aber nur Rentenpunkte OST. Die Wiedervereinigung ist ja erst 18 Jahre her. "Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland"
Schiko.am 09.03.2008 | 09:45
Verehrter herr HkDD, verstehe ihren einwand nicht. Habe überhaupt nicht von ost oder west gesprochen. Fakt ist aber doch, dies hat auch der fragende nicht getan. Für das jahr 2008 gelten bisher je entgeltpunkte euro 26,27 / 23,09 west / ost. Der gesamtbeitrag zur rentenversicherung 19,90%, der bisher bekannte durchschnittsverdienst 30.084 geltend für die alten bundesländer, dies ist ausgangs- punkt. Der mindestbeitrag mit 19,90% errechnet aus 400 ergibt 79,60 gesamtbeitrag dies ist zugleich der mindestbeitrag als rentenversicherungsbeitrag. Vor der abstufung von 400 auf 205 zahlte also der staat neben AG II monatlich 79,60 in die rentenkasse und natürlich auch den krankenkassenbeitrag, die beklage ich nicht. Um diese ausgaben zu vermindern gilt nunmehr 205 x 19,90% und die beitragszahlung durch die agentur von mtl. 40,80 rein rechnerisch und gilt trotzdem als vollwertiger beitrag. Bei 30.084 durchschnittsverdienst sind es 26,27 rentenzuwachs und 1 EP. in den alten ländern. Beim 400 eurojob ohne zuzahlung x 12 = 4800 im jahr. 26,27 : 30084 x 4800 euro 4,19 rente, ohne zuzahlung 4,19 : 19,90% x 15 % AG. leistung 3.16 rente fürs jahr. Rechne ich 205 als neue bezugsgröße bei AL. 2 ergeben sich 2460 statt 4.800 im jahr. Wiederum 26,27 rentenwert : 30084 x 2460 sind 2,15 renten- zuwachs statt bei 4,19 RW. bei der früheren bezugsgröße von 400 euro. Bin sicher, es gibt schlauere rechnungswege hierfür, wichtig aber ist hierbei , das gleiche kommt raus. Nun bringen sie hier bitte ihre ausrechnung. Mit freundlichen Grüßen.
HkDDam 09.03.2008 | 13:19
Hallo Herr Schiko, ich habe in meinem ersten Beitrag statt WEST "OST" geschrieben. Das war ein Schreibfehler. Leider kann man in diesem Forum einen Betrag nicht editieren, um so etwas zu berichtigen. Ihre Berechnung zweifle ich nicht an, ich mache nur den Hinweis, daß die ermittelten Rentenpukte mit dem aktuellen Rentenwert OST oder WEST bewertet werden. Diese sind zur Zeit West = 26,13 Euro pro Rentenpunkt Ost = 22,97 Euro pro Rentenpunkt Ihre Berechnung müsste sein für WEST "26,13 : 30084 x 4800 euro 4,17 rente, ohne zuzahlung 4,17 : 19,90% x 15 % AG. leistung 3.14 rente fürs jahr." für OST: "22,97 : 30084 x 4800 euro 3,66 rente, ohne zuzahlung 3,66 : 19,90% x 15 % AG. leistung 2.76 rente fürs jahr." Obwohl die Harz IV Empfänger und die 400-Euro-Jobber rechtlich scheinbar gleich gestellt sind, werden sie aber rentenrechtlich wieder ungleich behandelt.
Schiko.,am 09.03.2008 | 15:21
Sie haben übersehen das die rente ab 1.7.2007 um 0,54% erhöht wurde. Deshalb die werte 26,27 und 23,09. MfG.
Rentenüberprüferam 09.03.2008 | 17:08
Aus meiner Sicht ist die Ableitung aus dem RV-Beitrag völlig überflüssig. Tatsache ist, das die Arbeitsagentur an den Rentenversicherungsträger im Jahr 2005 und 2006 je Monat 400 € gemeldet hat, ab 2007 je Monat 205 €. Die RV Beitragsgröße spielt doch dabei überhaupt keine Rolle. Der RV-Träger berücksichtigt nur das gemeldete Brutto. Als Jahresgröße ergibt sich daraus für a) 2005/2006...400 * 12 = 4800,00 € für b) 2007/2008...205 * 12 = 2460,00 €. Für 4800,00 € erhielt man a) 2005...0,1644 (EP) * 26,27.. = 4,30 €, a) 2006...0,1638 (EP) * 26,27.. = 4,28 €, Für 2460,00 € erhielt man b) 2007...0,0834 (EP) * 26,27.. = 2,18 €. Bei Alg II wird nach meiner Kenntnis nicht zwischen Ost und West unterschieden, findet keine Hochrechnung statt, der Betrag wird als Verdienst West in der Rente berücksichtigt und mit zur Zeit 26,27 multipliziert, dem Rentenwert für West.
Schadeam 09.03.2008 | 19:57
Rentenüberprüfer hat Recht. Bis 2006 waren es 4800 €, seit 2007 nur noch 2460 €. Da wurde schlicht und ergreifend das Gesetz geändert.
Egemenam 09.03.2008 | 21:45
Vorab herzlichen Dank für die nützliche und sehr inforative Beiträge von Schiko., HkDD, Rentenprüfer und Schade! Nach bisherigen Darlegungen ist es offenkundig, dass eine Verschlechtetung der Stiuation von ALG-II EmfängerInnen im Vergleich zu früheren Jahren eingetreten ist. Wenn dieser Personenkeis rentenrechtlich heute so schlecht abgesichert ist, bedeutet es, dass ihnen im Rentenalter niedrige Rente zugesprochen wird, was kaum eine menschenwürdiges Leben möglich wird. Diese Menschen werden dann auf Dauer Sozialfall (also Last für den Sozialstaat)! Gibt es bestimmte Lösungsansätze, mit dem man die späteren Rentenansprüche von ALG-II BezieherInnen besser stellen kann ?
Rentenüberprüferam 09.03.2008 | 22:39
Mit ironischem Unterton könnte man sagen, der Sozialstaat hat wohl auch die Aufgabe, die Reichen noch etwas reicher zu machen und die Armen noch etwas ärmer. Wie anders soll man die knapp über 2€ liegende Rente aus einem Jahr Alg II-Bezug ab 2007 denn sonst deuten? In einem vor kurzem erschienen Newsletter des Forums wurde auf eine sich abzeichnende Altersarmut hingewiesen, die sich u.a. auch aus diesen Neuregelungen für Alg II und die Wirkung auf die Rente, herleitet. Wohl denen, die davon nicht betroffen sind.
Schadeam 10.03.2008 | 09:36
bei langjährigen Hartz 4 Empfängern ist das unterm Strich doch "völlig egal". Wo ist der Unterschied, ob sich jemand durch ALG2 pro Jahr 4 oder 2 Euro Rentensteigerung "erwirtschaftet"? Das gibt so oder so keine vernünftige Absicherung, ist aber auch nicht schlechter als vor ALG2 Einführung - damals waren Sozialhilfeempfänger gar nicht rentenversichert.
Michael1971am 10.03.2008 | 10:04
Für AlGII werden ausschließlich EP WEST ermittelt, da das zugrundeliegende Einkommen gebietsneutral ist (vgl. hierzu auch § 254d Abs. 1 Nr. 2 SGB VI)
Rosannaam 10.03.2008 | 13:14
"Das gibt so oder so keine vernünftige Absicherung, ist aber auch nicht schlechter als vor ALG2 Einführung - damals waren Sozialhilfeempfänger gar nicht rentenversichert." Hallo @Schade, Sie haben´s genau auf den Punkt gebracht: Durch die Pflichtversicherung der ALG II - Empfänger entsteht in vielen Fällen sogar erst wieder oder überhaupt ein Rentenanspruch (EM-Rente)! Und DAS ist doch wohl etwas Positives. Nur sehen dies leider die wenigsten.... MfG Rosanna.
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