Hallo Steffi,
zuerst sollten Sie sich, wie schon von Schade beschrieben, eine Auskunft über die Höhe Ihrer Wartezeitmonate anfordern. Sollten Sie mindestens auf 60 Beitragsmonate kommen, ist eine Erstattung nicht mehr möglich. Tatsächlich gehe ich in Ihrem Fall davon aus, dass dies zutrifft. Allerdings haben Sie dann einen kleinen Rentenanspruch.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre zur Beitragserstattung:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/beitragserstattung.pdf?__blob=publicationFile&v=2