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Beitragsrückerstattung

von madoka21.10.2007 | 19:35
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tg Brauche einen guten Rat, habe letztens von der Deutschen Rentenversicherung ein Anschreiben bekommen bzgl. Kontenklärung. Folgende Zeiten sind ungeklärt : Feb 1993 - Dez 1998 Feb 1999 - Feb 1999 Aug 1999 - Sept 1999 Aug 2000 - Dez 2000; anschließend sind Zeiten + Beiträge angegeben, welche sich vom 22.01.99 - zum 30.06.2003 erstrecken, mit auch Lücken in diesem Zeitraum. Im angegeben Zeitraum war ich Student und habe reativ viel nebenbei gejobbt, manchmal war es ein "MiniJob" manchmal halt auch etwas mehr ;), nun habe ich direkt nach meinem Studium eine Stelle als Arzt gefunden (am 01.07.2003), das heißt diese angegebene Zeit von 5 Jahren habe ich nicht erreich. Und als Arzt habe ich mich dann im Versorgungswerk für Ärzte weiterversichert. Welches Vorgehen macht nun Sinn? Antrag auf Beitragsrückerstattung oder freiwillige Beiträge wenn möglich? Die Summe die im Schreiben aufgeführt ist ergibt ca. 25194 € (DM ist schon in € umgerechnet). Hier sind auch mit Sicherheit Arbeitgeberanteile bei, wuerden die dann auch ausgezahlt? oder nur mein Anteil, wenn ja, wie bekomme ich raus wieviel mein Anteil waere. Wäre für eine Antwort sehr dankbar. mfg madoka

3 Antworten

???am 22.10.2007 | 09:25
Es sind auch Vorausberechnungen der Beitragserstattung möglich. Allerdings halte ich es für unwahrscheinlich, dass es sich bei der von Ihnen abgegebenen Summe tatsächlich um die entrichteten Beiträge handelt. Im Versicherungsverlauf werden nämlich nur die sv-pflichtige Entgelte aufgeführt.
Tomam 22.10.2007 | 11:44
Auch was die geringfügigen Beschäftigungen betrifft, ist nur das Gehalt aufgeführt, woraus sie allerdings selber keine Beiträge gezahlt haben, sondern nur der AG pauschal. Zur Frage der Erstattung: Es werden Ihnen nur die Beiträge erstattet, die sie selber eingezahlt haben. Gruß Tom P.S. Kontenklärung wäre sinnvoll
Schiko.am 22.10.2007 | 22:55
Nur sie können doch feststellen, wie hoch das sozial- versicherungspflichtige einkommen in den genannten zeiten war Dies ist voraussetzung zur errechnung wie hoch die beitragserstattung ausfallen wird. Natürlich, inzwischen weltbekannt, es werden nur die eigenen beiträge- wenn überhaupt- erstattet. Sind für 60 monate beiträge erbracht scheidet die er- stattung aus, rentenbezug zu gegebener zeit ist angesagt. Hierzu die einzelnen daten: Jährlich Bemessungsgrenze: RV. Beitrag-AN-Anteil: 1993 E. 44.175,62 8,75 % 1999 E. 52.151,77 10,15 % bis 31.3. 1999 E. 52.151,77 9,75 % ab 1.4.1999 2000 E. 52.765,32 9,65 % 2001 E, 53.378,87 9,55 % 2002 E, 54.000,00 9,55 % 2003 E. 61.200,00 9,75 % Bedenken sie auch, bei 400 eurojob gibt es nur eigen- beitrag bei verzicht auf die versicherungsfreiheit. Mit freundlichen Grüßen.
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