Hallo Dieter Gaß,
„W*lfgang“ und „Jonas“ haben Ihnen aus meiner Sicht bereits die zutreffenden Hinweise gegeben. Auch ich gehe davon aus, dass Sie bei der SVLFG einen entsprechenden Regelaltersrentenanspruch haben werden. Hinsichtlich der zu erfüllenden Wartezeit möchte ich zusätzlich auch noch auf folgende Seite der SVLFG verweisen:
http://www.svlfg.de/40-leistung/leis02_ak/leis0202_ak_rente/leis020202_ak_ar_bu/leis02020201_ar_bu_wz/index.html
Im Zweifel sollten Sie sich nochmals direkt mit Ihrer zuständigen SVLFG in Verbindung setzen.
Wer seine Hundehaftpflichtversicherung kündigt, erhält auch kein Geld zurück !
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