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beitragsrückerstattung der rente

von hemel14.01.2007 | 02:32
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2 Antworten

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habe von 1981-2001 beiträge in die ges.rentenkasse gezahlt ,bin in deutschland abgemeldet ,verh.in panama , rep.panama , lebe und bleibe hier.kann ich , evtl.über einen bevollmächtigten .meine eingezahlten beiträge zurück bekommen? danke für bemühungen und grüße aus panama

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.01.2007 | 10:51

Eine Beitragserstattung kann beantragt werden, wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht, nicht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben ist und seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine Wartefrist von 24 Kalendermonaten verstrichen ist. Für Deutsche ist eine Beitragserstattung regelmäßig nicht möglich, da sie auch bei Aufenthalt im Ausland zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind.

1 Antworten

Amadéam 14.01.2007 | 09:10
Wenn Sie (noch) deutscher Staatsangehöriger sein sollten, wird nichts aus der Beitragserstattung, da Sie zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind. Lesen Sie hier nach: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/ klicken auf dem linken Rand „Rente“ an, dann „Ausland und Rente“, dann „Beitragserstattung“. Der link in voller Länge wird vermutlich „verhackstückt“ http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18764/SharedDo… Die Beitragserststattung ist ein grottenschlechtes Geschäft (keine Verzinsung Ihrer Beiträge, Arbeitgeberanteile können nicht erstattet werden, ebenso keine Erstattung von Wehrdienstbeiträgen, Beiträgen des Arbeitsamtes usw.).
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