Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Beitragsrückerstattung für EU-Bürger

von International Teacher20.02.2020 | 05:10
423 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, hier im Forum habe ich häufig gelesen, dass Europäer, die in D Beiträge gezahlt haben, grundsätzlich wie Deutsche behandelt werden, damit weltweit ein Recht auf freiwillige Versicherung haben und somit quasi in keinem Szenario eine Beitragsrückerstattung erhalten können. Nun ist es allerdings, so, dass mehrere meiner Kollegen (Briten, Franzosen, Spanier), die nach ihrem D-Aufenthalt in Hongkong und Dubai gearbeitet haben, eine Rückerstattung erhalten haben. Einige haben sogar 7 und mehr Jahre in D gearbeitet. Gibt es also Ausnahmen, wenn jemand in einem Nichtvertragsland lebt? Oder war das ein Fehler der Rentenversicherung? In dem Fall wäre es doch etwas verwunderlich, wenn siebenmal der gleiche Fehler bei verschiedenen Regionalbüros passiert wäre ...

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, International Teacher,

durch eine Beitragserstattung wird das Versicherungsverhältnis in aufgelöst. Das soll dem Grundgedanken nach aber nur geschehen, wenn Sie sich weit vom Wirkungskreis der Deutschen Rentenversicherung entfernt haben oder aus Ihren Beiträgen keine Ansprüche ableiten können.

Sie können eine Erstattung beantragen, wenn Sie

aus der deutschen Versicherungspflicht ausgeschieden sind,

sich in Deutschland nicht freiwillig versichern können und

wenn seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht mindestens 24 Monate vergangen sind.

Die Versicherungspflicht in einem Land, in dem das Europäische Gemeinschaftsrecht gilt, oder in einem Land, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, kann in diesem Zusammenhang der Versicherungspflicht in Deutschland gleichstehen. Die Möglichkeit der Beitragserstattung besteht dann nicht.

Wir können leider nicht beantwortet, warum und welche Beiträge erstattet wurden, da wir die näheren Umstände nicht kennen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wir schließen uns dem letzten Eintrag an, denken, dass alles gesagt ist und schließen den Thread, um weitere Diskussionen über Gesetze zu vermeiden.

Ein schönes Wochenende.

Viele Grüße

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Siehe hieram 20.02.2020 | 10:24
ausführliche Informationen, unter welchen Umständen Beitragserstattung möglich ist, erhalten Sie in dieser Broschüre der DRV https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Die hypothetische Frage aufgrund Hörensagen kann im Rahmen des Forums wohl nicht beantwortet werden, da keiner hier die tatsächlichen Hintergründe Ihrer Kollegen kennt und es damit den Rahmen sprengt. Sollten Sie für Ihren persönlichen Fall konkrete Fragen haben, die auch nach der Lektüre der Broschüre noch offen sind, steht Ihnen das Forum sicher gern zur Verfügung.
Berateram 20.02.2020 | 13:26
Grundsätzlich sollte auch beachtet werden, dass bei einer möglichen Beitragserstattung nur die Arbeitnehmerbeiträge erstattet werden, was nicht unbedingt die beste Option sein muss. Die Arbeitgeberbeiträge gehen folglich verloren.
W°lfgangam 20.02.2020 | 19:57
Hallo International Teacher, Knackpunkt ist hier/im Hinblick auf Beitragserstattung, ob als EU-Bürger auch das Recht zur freiwilligen Versicherung in D bei Aufenthalt im Ausland besteht - dann ist eine Beitragserstattung zulässig/ausgeschlossen. Bei Aufenthalt im vertragslosen oder Nicht-EU-Land (Hongkong + Dubai gehören nicht dazu) besteht kein Recht zur freiwilligen Versicherung in der DRV. Damit ist die Beitragserstattung möglich. Ob die sich damit einen Gefallen getan haben, unter Löschung der dtsch. Rentenzeiten - und damit auch für die heimische Rentenversicherung 'gelöschte' Zeiten, die sonst im Rahmen der EU-Vorschriften für die dortigen Mindestversicherungszeiten zusammengerechnet werden - werden die selbst beurteilen müssen. Die möglichen paar 10T € Beitragserstattung werden, gemessen am dtsch. mtl. Rentenanspruch, ziemlich schnell verbraucht sein. Gruß w.
International Teacheram 21.02.2020 | 07:28
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Hallo Wolfgang, genau das war meine Frage. Besteht für EU-Bürger weltweit ein Recht zur freiwilligen Versicherung (wie im Forum behauptet wird) oder eben nur in Vertragsländern und innerhalb der EU/EEA/CH? Vermutlich ja. Allerdings scheint es, dass auf Wunsch hin eine Rückerstattung in Nicht-Vertragsländern möglich ist. Grundsätzlich wundert es mich, wie Deutschland sich zu dem Thema Beitragserstattung verhält. Ich habe in 4 asiatischen Ländern gearbeitet und jedes Mal direkt, wenn ich meine Abmeldung registriert habe, direkt (da war ich noch im Land) die Rückerstattung meiner Beiträge erhalten. Keine 2 Jahre Wartefrist. Keine Rückfragen, ob ich mir sicher sei, ob ich wirklich ein Erstattung wolle, ob ich über die Folgen aufgeklärt sei etc. Eigentlich eine Schande. Wir profitieren von Fachkräften aus aller Welt, aber wenn es darum geht, dass diese ihre Altersvorsorge optimal planen wollen, heißt es erstmal warten und später ob man sich wirklich sicher sei. Was klare Ansagen angeht, verhält man sich bei der RV extrem zurückhaltend. Die Informationsbroschüren vermitteln nur die „halbe Wahrheit” welche Rechte ein Ausländer hat. In keiner Broschüre steht etwas davon, das jemand seine Beiträge zurückerhalten kann, unabhängig von der Beitragsdauer. Obwohl das der Fall ist. Wozu diese Geheimnistuerei? Meiner Meinung nach völlig daneben und beschämend für eine Nation wie Deutschland. Und dabei will man für Fachkräfte aus dem Ausland attraktiver werden, um weltweit im Wettbewerb zu bestehen.
International Teacheram 21.02.2020 | 06:51
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Es handelt sich hier weder um das eine noch das andere. Ich habe damals allen meinen Kollegen aufgrund der Sprachbarriere die Korrespondenz der RV persönlich übersetzt und die Originaltexte vorliegen gehabt. Was mich verwundert hat waren die Expertenaussagen hier im Forum (ich habe 3 mal die gleiche Aussage hier gelesen), dass Europäer grundsätzlich keine Beitragserstattung erhalten können. Nun, scheinbar ist es doch möglich und da wundere ich mich, warum die RV diese Aussage propagiert, so als wären die Beiträge ihr persönliches Eigentum und die RV ein Privatunternehmen und keine Behörde.
Kaiseram 21.02.2020 | 08:04
Zitat von International Teacher anzeigenausblenden
International Teacher schrieb

Hallo Wolfgang,

genau das war meine Frage. Besteht für EU-Bürger weltweit ein Recht zur freiwilligen Versicherung (wie im Forum behauptet wird) oder eben nur in Vertragsländern und innerhalb der EU/EEA/CH?

Vermutlich ja. Allerdings scheint es, dass auf Wunsch hin eine Rückerstattung in Nicht-Vertragsländern möglich ist.

Grundsätzlich wundert es mich, wie Deutschland sich zu dem Thema Beitragserstattung verhält. Ich habe in 4 asiatischen Ländern gearbeitet und jedes Mal direkt, wenn ich meine Abmeldung registriert habe, direkt (da war ich noch im Land) die Rückerstattung meiner Beiträge erhalten. Keine 2 Jahre Wartefrist. Keine Rückfragen, ob ich mir sicher sei, ob ich wirklich ein Erstattung wolle, ob ich über die Folgen aufgeklärt sei etc. Eigentlich eine Schande. Wir profitieren von Fachkräften aus aller Welt, aber wenn es darum geht, dass diese ihre Altersvorsorge optimal planen wollen, heißt es erstmal warten und später ob man sich wirklich sicher sei.

Was klare Ansagen angeht, verhält man sich bei der RV extrem zurückhaltend. Die Informationsbroschüren vermitteln nur die „halbe Wahrheit” welche Rechte ein Ausländer hat. In keiner Broschüre steht etwas davon, das jemand seine Beiträge zurückerhalten kann, unabhängig von der Beitragsdauer. Obwohl das der Fall ist. Wozu diese Geheimnistuerei? Meiner Meinung nach völlig daneben und beschämend für eine Nation wie Deutschland. Und dabei will man für Fachkräfte aus dem Ausland attraktiver werden, um weltweit im Wettbewerb zu bestehen.

Knackpunkt ist hier/im Hinblick auf Beitragserstattung, ob als EU-Bürger auch das Recht zur freiwilligen Versicherung in D bei Aufenthalt im Ausland besteht - dann ist eine Beitragserstattung zulässig/ausgeschlossen. Bei Aufenthalt im vertragslosen oder Nicht-EU-Land (Hongkong + Dubai gehören nicht dazu) besteht kein Recht zur freiwilligen Versicherung in der DRV. Damit ist die Beitragserstattung möglich.
Hallo Wolfgang, genau das war meine Frage. Besteht für EU-Bürger weltweit ein Recht zur freiwilligen Versicherung (wie im Forum behauptet wird) oder eben nur in Vertragsländern und innerhalb der EU/EEA/CH? Vermutlich ja. Allerdings scheint es, dass auf Wunsch hin eine Rückerstattung in Nicht-Vertragsländern möglich ist. Grundsätzlich wundert es mich, wie Deutschland sich zu dem Thema Beitragserstattung verhält. Ich habe in 4 asiatischen Ländern gearbeitet und jedes Mal direkt, wenn ich meine Abmeldung registriert habe, direkt (da war ich noch im Land) die Rückerstattung meiner Beiträge erhalten. Keine 2 Jahre Wartefrist. Keine Rückfragen, ob ich mir sicher sei, ob ich wirklich ein Erstattung wolle, ob ich über die Folgen aufgeklärt sei etc. Eigentlich eine Schande. Wir profitieren von Fachkräften aus aller Welt, aber wenn es darum geht, dass diese ihre Altersvorsorge optimal planen wollen, heißt es erstmal warten und später ob man sich wirklich sicher sei. Was klare Ansagen angeht, verhält man sich bei der RV extrem zurückhaltend. Die Informationsbroschüren vermitteln nur die „halbe Wahrheit” welche Rechte ein Ausländer hat. In keiner Broschüre steht etwas davon, das jemand seine Beiträge zurückerhalten kann, unabhängig von der Beitragsdauer. Obwohl das der Fall ist. Wozu diese Geheimnistuerei? Meiner Meinung nach völlig daneben und beschämend für eine Nation wie Deutschland. Und dabei will man für Fachkräfte aus dem Ausland attraktiver werden, um weltweit im Wettbewerb zu bestehen.
Beschämend ist hier nur eins, Dein polemischer und inhaltlich falscher Beitrag! Glücklicherweise ist Deine Meinung so uninteressant wie der berühmte Sack Reis der in China umfällt. Es wird auch ausreichend über eine mögliche Beitragserstattung der deutschen Zeiten kommuniziert und es sogar eine Broschüre. Man muss sich nur informieren und nicht einfach nur meckern. Der Vergleich mit den asiatischen Ländern soll doch wohl ein Witz sein. Wer derartig argumentiert, kann einfach nicht ernst genommen werden. Im Übrigen ist dies kein Platz um über bestehende Gesetze zu diskutieren. Die werden nämlich von der Politik und nicht von der Rentenversicherung erlassen. In diesem Sinn, viel Spaß in Asien.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026