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Experten-Antwort

Beitragszahlung für freiwillige Versichertr

von Sandra28.01.2020 | 10:27
55 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, auf mein Rentenbeitragskonto habe ich als Selbsständige bisher nicht eingezahlt, kann ich dies ändern und welche Anforderungen sind dann im Bezug auf die Grundrente zu erfüllen. Bisher habe ich 10 Beitragsjahre, diese hatte ich vor der Selbsständigkeit erreicht. Herzlichen Dank, Sandra Hüter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Sandra,

die Frage, ob und wie Sie sich als Selbständige in der Rentenversicherung absichern können oder sogar müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Zunächst kommt es auf die ausgeübte Tätigkeit an. Viele Selbständige sind automatisch (also kraft Gesetz) versichert.

Das gilt beispielsweise für selbständige Lehrer und Pflegepersonen, Handwerker, Tagesmütter und Hebammen. Sofern Sie nicht kraft Gesetz versicherungspflichtig sind, können Sie sich in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichern. Grds. können Selbständige auch die Versicherungspflicht beantragen, allerdings muss dies innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit oder dem Ende der Versicherungspflicht erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Für eine individuelle Beratung und Klärung Ihres Anliegens können Sie sich gern -unter vorheriger Terminabsprache- an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden.

Bitte beachten Sie, dass Fragen zur Grundrente zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden können, da zunächst das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Grundrente am 28.01.2020 | 20:13
Sie sollten eher nicht damit spekulieren, dass Selbständigen die jahrelang nicht in die Rentenversicherung eingezahlt haben, die Möglichkeit gegeben wird, sich in die Grundrente einzukaufen. Dann hätten Sie auch in der Vergangenheit in Ihrer Selbständigkeit Pflichtbeiträge zahlen sollen, die um die für die Grundrente erforderlichen anrechenbaren Jahre zu erreichen. Mit freiwilligen Beiträgen dürfte das eher nicht gelingen. Warten Sie die Gesetzgebung ab.
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