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Experten-Antwort

Beitragszahlung nach Versorgungsausgleich, Zusatversorgungskasse

von Anke19.04.2013 | 07:51
1679 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, mit Rechtskraft 03.2005 wurde ich geschieden. Hierbei gingen in der gesetzl. Rentenversicherung Entgeltpunkte an meinen Exmann, ebenso erhielt er beim Versorgungsausgleich Anwartschaften aus meiner Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Zur Abwendung des Versorgungsausgleich der Zusatzrente wurde seitens der Kvw (damals noch ZKW) ein Betrag festgelegt, mit dem ich den die Reduzierung ausgleichen konnte. Dieser Betrag stieg jährlich. Seit 11-2009 beziehe ich eine unbefristete Erwerbsminderungsrente, beide Rente sind um den Versorgungsausgleich gekürzt. Jetzt, in 4-2013, habe ich den Ausgleichsbetrag der Zusatzversorgung gezahlt, so dass ab Mai dort keine Reduzierung mehr vorgenommen wird. Meine Frage gilt nun dem rückwärtigen Zeitraum des Rentenbezugs. Wurde durch die Zahlung des Betrages mein Rentenkonto zum Zeitpunkt der Scheidung ausgeglichen, so dass eine rückwärtige Erstattung der Rente vorgenommen werden müsste, oder tatsächlich erst mit Zahlung des Betrages? Der Versorgungsausgleich wurde nach altem Recht durchgeführt. Hier finde ich keine Rechtsgrundlagen zu Fristen der Zahlung oder zur Gültigkeit. (im neuen Recht § 187 SGB VI Abs. 5). Die jährliche Erhöhung des Ausgleichsbetrages spricht doch eigentlich dafür, dass der Versorgungsausgleich rückwirkend zum Scheidungszeitpunkt wirkt. Wäre toll, wenn mir da jemand mit entsprechenden Rechtsvorschriften raushelfen könnte. Viele Grüße und Danke Anke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach Ihren Angaben haben Sie einen Ausgleichsbetrag zur Zusatzversorgung gezahlt, so dass dort keine Minderung der Rentenleistung eintritt. Nach welchen Kriterien bei der Zusatzversorgungskasse ein Ausgleichsbetrag errechnet wird und welche Konsequenzen sich dadurch ergeben, müssen Sie dort erfragen.

Hallo Anke,

in der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Zahlung von Beiträgen um einen Rentenabschlag wegen eines durchgeführten Versorgungsausgleichs regelmäßig nur binnen bestimmter Fristen ab Zugang der Rechtskraftmitteilung des Familiengerichts möglich.

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1 Antworten

Jonasam 19.04.2013 | 11:23
Hallo. Die Beiträge die sie bezahlt haben, wirken sich nur für die zukünftige Rentenzahlung aus. Nachzulesen in der rechtlichen Arbeitsanweisung zu § 76 SGB VI. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… MfG Jonas
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