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Beitragszahlung-Pension

von Pension22.04.2008 | 08:36
1116 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in den Jahren von 1989-1999 Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Seit 1999 in ich Bundesbeamter und erhalte später einmal Pension. 1999 wurden die Zahlungen in die Rentenversicherung durch mich eingestellt. Gibt es eine Möglichkeit, meine eingezahlten Beiträge mir auszahlen zu lassen? Kann meine Pension um den Betrag gekürzt werden, den ich im Normalfall von der RV bekomme?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 22.04.2008 | 10:56

User Schade hat Recht - eine Erstattung der Beiträge kommt für Sie nicht in Frage. Nach derzeitigem Recht können Sie bei Erreichen der für Sie maßgebenden Altersgrenze (67?) die Regelaltersrente beantragen. Für die anderen (eher beginnenden) Rentenarten werden Sie wahrscheinlich die Voraussetzungen nicht erfüllen.

Die Rente wird dann wahrscheinlich zu einem bestimmten Teil auf die Pension angerechnet (googeln Sie doch mal unter "Beamtenversorgung", da finden Sie sicher die entsprechenden Anrechnungsvorschriften).

2 Antworten

Schadeam 22.04.2008 | 08:46
1) nein, eine Erstattung ist nach Ihrer Darstellung nicht möglich, weil sie bereits 60 oder mehr Beitragsmonate zur RV haben. Damit sind Sie zur freiwilligen Versicherung berechtigt und haben mal einen Anspruch auf Regelaltersrente. Daher besteht kein Anspruch auf Beitragserstattung. 2)Da ist sehr wohl möglich, aber eine Frage des Besoldungs- oder Versorgungsrechtes. Fragen Sie dazu Ihre Besoldungsstelle. Allerdings kann nur die heutige Situation geprüft werden, wie sich in diesem Bereich die Gesetze bis zu dem Zeitpunkt, in dem Sie die Altersgrenzen erreichen verändern, vermag wohl niemand zu sagen.
Wolfgangam 22.04.2008 | 10:52
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html… Ist der höchstmögliche Versorgungssatz noch nicht erreicht, bleibt die Rente bis zu dieser Grenze anrechnungsfrei. Daneben ist auch der sich aus freiwilligen Beiträgen ergebende Rententeil anrechnungsfrei. Gruß w.
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