User Schade hat Recht - eine Erstattung der Beiträge kommt für Sie nicht in Frage. Nach derzeitigem Recht können Sie bei Erreichen der für Sie maßgebenden Altersgrenze (67?) die Regelaltersrente beantragen. Für die anderen (eher beginnenden) Rentenarten werden Sie wahrscheinlich die Voraussetzungen nicht erfüllen.
Die Rente wird dann wahrscheinlich zu einem bestimmten Teil auf die Pension angerechnet (googeln Sie doch mal unter "Beamtenversorgung", da finden Sie sicher die entsprechenden Anrechnungsvorschriften).
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