Das Geld wurde nach Eintritt des Leistungsfalles gezahlt.
Daher kann es zur Berechnung der EM Rente nicht mehr herangezogen werden. Hier werden nur Zeiten bis zum Leistungsfall berücksichtigt.
Bei einer Umwandlung Ihrer EM Rente in eine Altersrente wird der Betrag dann wirksam und zählt zur Rentenberechnung hinzu
Danke für die schnelle Antwort. Dann ist das ja eine ganz blöde Stichtagsregelung, denn wenn ich ein paar Monate früher eingezahlt hätte, hätte ich jetzt mehr Rente? Aber habe ich denn dann später nach der Umwandlung etwas davon? Gibt es da keine Möglichkeit, das Datum verändern zu lassen, denn eigentlich hat sich mein Gesundheitszustand erst Anfang 2020 soweit verschlechtert, dass ein Arbeiten nicht mehr möglich war, auch wenn ich vorher schon krankgeschrieben war.
Liebe Grüße Margret
"denn wenn ich ein paar Monate früher eingezahlt hätte, hätte ich jetzt mehr Rente?"
nein, die Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters greifen bei der beabsichtigte Rentenart:
1) Altersrente für langjährig Versicherte (frühestens mit 63)
2) Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Wie SCHLAUBI schon geschrieben hatte, ihr Geld oder pEP sind nicht weg, sondern werden später bei einer Umstellung zu einer Altersrente berücksichtigt.
"Gibt es da keine Möglichkeit, das Datum verändern zu lassen,"
nein, in ihrer Beitragsbestätigung steht zwar ... "Beiträge wurden gezahlt zum Ausgleich einer Rentenminderung aus .... Tag der Wertstellung -8 Tage(Minus 8 Tage) .... diese -8 Tage stammt aus dem §6 RV-Beitragszahlungsverordnung (§6 RV-BZV: Tag der Zahlung, Unterpunkt 2).