Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Beitragszahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen

von Winter09.10.2010 | 11:25
2129 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Bestandteil des "Verabschiedungsprogramms" älterer Angestellten im öffentlichen Dienst war auch die Übernahme der Rentenbeiträge zum Ausgleich der Rentenabschläge. Dazu sollte seitens der potentiellen Rentner ein Zuarbeit erfolgen in Form der verbindlichen Berechnung durch die Rentenversicherung über die genaue Summe. Das wurde jedoch krankheitsbedingt versäumt und der Arbeitgeber hat den Beitrag zum Ausgleich der Rentenabschläge nicht eingezahlt. Die gekürzte Rente wird nun seit einem Jahr gezahlt jetzt und erst fiel dieses fatale Versäumnis auf. Was lääst sich jetzt noch machen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Winter,

sofern der Versicherte noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat, ist eine einmalige Zahlung nach § 187a SGB VI noch möglich. Allerdings sollte er sich vorher schriftlich vom Rentenversicherungsträger eine Auskunft über die Höhe der zu entrichtenden Beiträge erstellen lassen. Dies ergibt sich aus § 109 Abs. 3 Nr 4 SGB VI.

Ebenfalls sollte er sich bezüglich des Sachverhaltes mit seinem ehemaligen Arbeitgeber in Verbindung setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

W*lfgangam 09.10.2010 | 18:22
Hallo Winter, >Bestandteil des "Verabschiedungsprogramms" älterer Angestellten im öffentlichen Dienst war auch die Übernahme der Rentenbeiträge zum Ausgleich der Rentenabschläge. Achjah ? ...wäre mir neu. Ich kenne nur die tarifvertragliche 'Ausgleichszahlung' bei ATZ-Vereinbarungen im ÖD. > Dazu sollte seitens der potentiellen Rentner ein Zuarbeit erfolgen in Form der verbindlichen Berechnung durch die Rentenversicherung über die genaue Summe. Zuarbeit in Form verbindliche Berechnung der Rentenversicherung - hm, sind Sie sicher, das Sie wissen, wovon Sie reden ? ;-) Erklären Sei das bitte genau, so hat ergibt das keinen Sinn ... > Das wurde jedoch krankheitsbedingt versäumt und der Arbeitgeber hat den Beitrag zum Ausgleich der Rentenabschläge nicht eingezahlt. Die gekürzte Rente wird nun seit einem Jahr gezahlt jetzt und erst fiel dieses fatale Versäumnis auf. Das eine Rente gekürzt gezahlt wird, sollte eigentlich SOFORT auffallen. > Was lääst sich jetzt noch machen? Regress ?! ...im Hinblick auf diese (doch sehr ungewöhnlichen) Vertragsmodalitäten - oder gelten die arbeitsvertraglichen Regelungen wegen Arbeitgeberversäumnissen nicht mehr ? Gruß w.
RFn am 11.10.2010 | 12:15
Es handelt sich hierbei um den § 187a SGB VI - Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters - Dazu war der Vordruck V210 vom Versicherten an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu richten. Dieser teilte dann die einzuzahlende Summe mittels Bescheid mit. Diese Summe wäre vom AG gezahlt worden. Da der Antrag nicht gestellt wurde und die Rente bereits gezahlt wird, dürfte hier dieser Zug abgefahren sein. Höchstens wenn Sie nachweisen können, dass Sie durch die Krankheit wirklich zur Wahrnehmung Ihrer Geschäfte verhindert waren (das dürfte nur der Fall sein, wenn Sie im Koma lagen), könnten Sie etwas unter dem Stichwort "Wiederherstellungs des sozialrechtlichen Anspruchs" unternehmen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026