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Experten-Antwort

Beitragszeit?

von Maya11.01.2017 | 18:33
1290 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich habe einen Versicherungsverlauf erhalten, wonach ich eine Lücke von einigen Wochen im Jahr 1995 habe. Leider kann die Agentur für Arbeit wegen Aufbewahrungsfrist mir keine Bescheinigung mehr ausstellen; allerdings kann ich zumindest an Hand von Kontoauszügen nachweisen, dass ich vom Arbeitsamt "BERUFL. FOERDG. NACH 45 AFG" (= Verwendungszweck) erhalten habe. Handelt es sich hierbei um eine Beitragszeit? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maya,

bei den Leistungen nach § 45 AFG handelte es sich eigentlich um Kostenerstattungen, die durch die Fortbildungsmaßnahme unmittelbar entstanden sind, insbesondere Lehrgangskosten, Kosten für Lehrmittel, Fahrkosten, Kosten der Arbeitskleidung, Kranken- und Unfallversicherung. Sollte Unterhaltsgeld gezahlt worden sein, das zur Versicherungspflicht und damit zur Beitragszahlung durch die BA geführt hat, müsste dies ggf. auch auf dem Kontoauszug ersichtlich sein. Ansonsten wäre zu prüfen, ob eine Anrechnungszeit berücksichtigt werden kann. Letztlich kann ich Ihnen nur empfehlen, sich unter Vorlage der Kontoauszüge in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten zu lassen und dort den Sachverhalt individuell zu klären.

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4 Antworten

Klugpuperam 11.01.2017 | 18:48
Hallo Maya, fordern Sie doch von Ihrer (damaligen) Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung für diesen Zeitraum an. Dort sollten noch Daten vorhanden sein.
Rentensputnikam 11.01.2017 | 20:11
Eine rentenrechtliche Lücke entsteht erst ab einem vollen Kalendermonat. Sie schreiben einige Wochen. Wenn in dem entsprechenden Zeitraum nur 1 Tag im Monat mit Beitrsgszeiten belegt ist, wird dieser Monat als voller Beitragsmonat berücksichtigt. MfG
Mayaam 11.01.2017 | 20:24
Danke für die biserigen Antworten Also die Krankenkasse kann mir zwar bescheinigen, dass ich bei ihr versichert war, aber nicht mehr, auf welcher Grundlage (zu viele Fusionen in der Zwischenzeit, sodass viele Daten/unterlagen nicht mehr reproduzierbar sind). Und die Lücke beinhaltet mehr als einen vollen Kalendermonat (denn auch nur dann wird sie als solche von der Rentenversicherung auch expliziet so genannt (hab ich neulich gelernt)).
W*lfgangam 11.01.2017 | 22:16
Zitat von Maya anzeigenausblenden
Hallo Maya, ist die entscheidend für die 5, 35, 45 Jahre? Ansonsten ist es die Mühe nicht wert, da noch weitere offiziellen Unterlagen auftun zu wollen. Evtl. werden Ihre Kontoauszüge im Rahmen der 'freien Beweiswürdigung' zur Anerkennung der Zeit als Pflichtbeitragszeit führen ...Negativauskünfte der KK mit vorlegen und abwarten. Im 'schlimmsten' Fall gehen Ihnen vielleicht nur 2-3-4 EUR Monatsrente verloren. Gruß w.
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