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Experten-Antwort

Beitragszeit mit halben Monat

von Wiedennnun20.04.2021 | 18:10
423 Ansichten
6 Antworten
Hallo, Eine kurze Bitte ob ich es richtig verstehe: Ich habe einige Lücken im Versicherungsverlauf zu (er)klären: Zeitraum von 12.9.14-10.10.14 ist mit ÜG wg Reha belegt worden. Dann folgt am 1.11.14-30.11.14 eine Einmalzahlung meines AG. Ab 2.2.15 erfolgen wieder regelmäßig Pflichtbeiträge Moniert wird jetzt der Zeitraum 11.10.14-1.2.15 (nach der Reha war ich weiter AU, bin aber PKV versichert und habe bewusst keine Pflicht-oder Freiwilligen Beiträge in diesem Zeitraum gezahlt) Ich hatte es so verstanden, das Monate (auch wenn sie nicht vollständig bezahlt wurden) als voller Monat gelten. Somit wäre grundsätzlich der Oktober durch das Übergangsgeld geklärt. Im November gab es einen Jahresbonus meines AG. Der müsste somit auch mit RV Beiträgen belegt sein. Heißt das im Klartext, es fehlen eigentlich nur der Dezember14 und Januar15? Danke für die Rückmeldung

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.04.2021 | 16:40

Hallo Wiedennun,

die Darstellung der Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf soll es Ihnen erleichtern, rentenrechtliche Sachverhalte geltend zu machen. Es gibt keine Pflicht diese Lücken zu füllen. Nutzen Sie die Gelegenheit der Rentenversicherung alles vorzutragen, was in den bislang nicht belegten Zeiträumen passiert ist. Dieser prüft dann die Anrechenbarkeit der vorgebrachten Sachverhalte. Aufgrund Ihrer Angaben können Sie davon ausgehen, dass der Oktober 2014 als Versicherungsmonat berücksichtigt wird. Wie von KSC bereits erwähnt, ist es fraglich, ob der Monat November 2014 als Versicherungszeit berücksichtigt wird, da die Einmalzahlung Ihres Arbeitgebers in der Regel dem vorherigen Abrechnungszeitraum zuzuordnen ist. Der Rentenberechnung wird der vom Arbeitgeber geleisteten Einmalzahlung aber dennoch zugeführt.

5 Antworten

KSCam 20.04.2021 | 18:53
Wahrscheinlich fehlt auch der Monat November wenn es um die Versicherungszeiten geht, weil Einmalzahlungen (wohl Weihnachtsgeld) keine Versicherungsmonate darstellen.
Wiedennnunam 20.04.2021 | 19:11
KSC schrieb

Wahrscheinlich fehlt auch der Monat November wenn es um die Versicherungszeiten geht, weil Einmalzahlungen (wohl Weihnachtsgeld) keine Versicherungsmonate darstellen.

Dachte ich mir fast. Aber solche Zahlungen werden doch trotzdem z.b. in die 36/60 Berechnung bei den notwendigen Versicherungzeiten für einen EMR Antrag eingerechnet?
KSCam 20.04.2021 | 19:24
nö - aber wenn mal 3 Monate fehlen ist das allein kein Problem, es dürfen nur nicht jedes Jahr einige Monate fehlen. :)
Wiedennnunam 26.04.2021 | 08:52
Noch eine Nachfrage: muss odersollte ich die Fehlzeiten zusätzlich mit der damaligen Krankengeldabrechnung der PKV belegen? Hat das irgendwelche Auswirkungen oder reicht lediglich der Hinweis das AU mit KTG über die PKV bestand? Danke
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