Hallo Wiedennun,
die Darstellung der Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf soll es Ihnen erleichtern, rentenrechtliche Sachverhalte geltend zu machen. Es gibt keine Pflicht diese Lücken zu füllen. Nutzen Sie die Gelegenheit der Rentenversicherung alles vorzutragen, was in den bislang nicht belegten Zeiträumen passiert ist. Dieser prüft dann die Anrechenbarkeit der vorgebrachten Sachverhalte. Aufgrund Ihrer Angaben können Sie davon ausgehen, dass der Oktober 2014 als Versicherungsmonat berücksichtigt wird. Wie von KSC bereits erwähnt, ist es fraglich, ob der Monat November 2014 als Versicherungszeit berücksichtigt wird, da die Einmalzahlung Ihres Arbeitgebers in der Regel dem vorherigen Abrechnungszeitraum zuzuordnen ist. Der Rentenberechnung wird der vom Arbeitgeber geleisteten Einmalzahlung aber dennoch zugeführt.
Wahrscheinlich fehlt auch der Monat November wenn es um die Versicherungszeiten geht, weil Einmalzahlungen (wohl Weihnachtsgeld) keine Versicherungsmonate darstellen.
nö - aber wenn mal 3 Monate fehlen ist das allein kein Problem, es dürfen nur nicht jedes Jahr einige Monate fehlen.
:)
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