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Experten-Antwort

Beitragszeit wegen gleichzeitiger Berücksichtigungszeiten 12 Monate

von Wilma25.09.2022 | 15:02
2109 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen. Was beutetet das: Im Rentenverlauf steht bei mir z.B. 01.01,14 bis 31.12.2014 Beitragszeit wegen gleichzeitiger Berücksichtigungszeiten 12 Monate. Sind das Pflichtbeiträge, oder was sind das für Zeiten??? Für was sind diese Zeiten gut?? Oder sind das reine Berücksichtigungszeiten?? Gruß Wilma

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.09.2022 | 09:16

Hallo Wilma,

Sie erhalten hier eine zusätzliche Beitragszeit, weil Sie in dieser Zeit Berücksichtigungszeiten für mindestens 2 Kinder angerechnet bekommen haben.

Es handelt sich dabei weder um eine Pflichtbeitragszeit noch um freiwillige Beiträge. Die Beiträge können aber auf die Wartezeiten, die Sie für einen Rentenanspruch erfüllen müssen, angerechnet werden.

Zudem werden Ihnen für die Beitragszeiten Entgeltpunkte gutgeschrieben, die in die Rentenberechnung einfließen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Berndam 25.09.2022 | 17:05
Wahrscheinlich haben Sie in dem Jahr zwei Kinder unter 10 gleichzeitig erzogen, ohne dass Ihnen Kindererziehungszeiten, aber Kinderberücksichtigungszeiten zustehen und erfüllen die 25 jährige Wartezeit, sodass es dafür zusätzliche Rentenpunkte gibt.
Wilmaam 26.09.2022 | 12:07
Vielen Dank für Ihre Antwort. Sind diese Zeiten auch relevant für eine Erwerbsminderungsrente? Also sind es dann Berücksichtigungszeiten? Gruß Wilma
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