Hallo Wilma,
Sie erhalten hier eine zusätzliche Beitragszeit, weil Sie in dieser Zeit Berücksichtigungszeiten für mindestens 2 Kinder angerechnet bekommen haben.
Es handelt sich dabei weder um eine Pflichtbeitragszeit noch um freiwillige Beiträge. Die Beiträge können aber auf die Wartezeiten, die Sie für einen Rentenanspruch erfüllen müssen, angerechnet werden.
Zudem werden Ihnen für die Beitragszeiten Entgeltpunkte gutgeschrieben, die in die Rentenberechnung einfließen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung