Hallo Guddi,
hier finden Sie alles über Beitragszeiten, beachten Sie auch die weitergehenden Hinweise auf die Sondervorschriften:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__55.html
Um kurz auf Ihre Frage einzugehen: ja, aktuelle Krankengeld- und Arbeitslosengeld(1)zeiten sind Pflichtbeitragszeiten.
Wenn Sie damit auf die Voraussetzungen für eine EM-Rente abzielen, sind aktuell nicht nur die erforderlichen 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren erfüllt, sondern liegen sogar 60 Monate vor, was für die Zukunft etwas Spielraum/2 Jahre bietet ...wenn Ihre Überlegungen dahin gehen sollten.
Gruß
w.