Hallo H Ruther,
in Abschnitt 6 können Sie Angaben zu evtl. Lücken im Versicherungsverlauf machen. In der Regel sind diese Zeiten bei Rentenbeziehern bereits geklärt. Sollten Sie dennoch unsicher sein, können Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger einen Versicherungsverlauf telefonisch anfordern.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung