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Experten-Antwort

Beitragszuschuss freiwillig krankenversicherter Rentner

von Willi22s25.09.2023 | 11:24
306 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, warum wurde ich gebeten, einen Antrag auf Zuschuss zu meinen Krankenversicherungsbeiträgen aus der Rente zu beantragen, wenn ich doch schon KV-Höchstbeiträge aus einer Nebenbeschäftigung entrichte und eigentlich überhaupt keine darüber hinausgehenden Beiträge aus der Rente mehr einbehalten werden dürften. Sobald ich meine zuviel bezahlten Beiträge wieder erstattet bekommen habe, wird die RV den Beitragszuschuss wieder zurückfordern, oder gleich von der Beitragserstattung abziehen. Das ist doch eine sinnlose Hin- und Her-Überweiserei, oder nicht? Wäre es nicht unbürokratischer, die Rente gleich ohne Beitragseinbehalt auszubezahlen? Dann würde auch der Zuschussantrag entfallen.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Willi22s,

 

dem Beitrag von „Abschläge“ kann ich zustimmen.


 

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2 Antworten

Abschlägeam 25.09.2023 | 11:52
Grundsätzlich ist Ihre Rente vorrangig KV/PV-pflichtig. Wenn Sie aber aufgrund einer Nebenbeschäftigung 'freiwillig gesetzlich versichert' sind, gilt dies dann auch für die Rente. Den nun angeforderten Antrag müssen Sie dennoch abgeben, denn anscheinend wurden (bisher) ja Pflichtbeiträge einbehalten und die DRV muss nun berechnen, in welcher Höhe ein Anspruch auf Zuzahlung besteht (m.W. 8,01 % von der Bruttorente) und dies dann mit den bisherigen Abzügen verrechnen. Der Beitragszuschuss der DRV wird also nicht an Sie ausbezahlt werden, sondern mit den an die KK bezahlten Beträge verrechnet. Was darüber hinaus über den Höchstbeitrag bezahlt wurde, klären Sie dann mit Ihrer Krankenkasse. Auch wenn es Ihnen verständlicherweise nicht gefällt und es auch augenscheinlich unnötig kompliziert ist diese Reihenfolge notwendig. Zukünftig wird dann wohl, wenn die Verrechnungen 'ausgeglichen sind', dennoch ein Zuschuss der DRV bezahlt werden und das was der Arbeitgeber dann zu viel bezahlt hatte, holen Sie sich von der Krankenkasse wieder. Im Detail kann Ihnen das auch noch einmal Ihre zuständige Krankenkasse erläutern, denn die DRV führt in dem Fall nur aus, was die KK über Ihren Versichertenstatus (KVdR oder freiwillig gesetzlich) der DRV mitgeteilt hatte.
Willi22sam 25.09.2023 | 19:42
Zitat von Abschläge anzeigen
Das hat wohl alles damit zu tun, dess die DRV erst mit der Jahresmeldung des Arbeitgebers für 2023 im März 2024 die Beitragshöhe ermitteln kann. Ich vermute, dass zieht sich dann bis Mitte 2024 hin um alles glatt zu ziehen. Für 2024 dürfte bei unverändertem KV-Status aber kein neuer Zuschussantrag notwendig sein, hoffe ich.
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