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Experten-Antwort

Beitragszuschuß KVDR

von Quetsch Kommode13.07.2013 | 17:35
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16 Antworten

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Hurra ! ab 2015 erhalte ich Regelaltersrente. Wegen Nichterfüllung der Vorraussetzungen komme ich nicht in KVDR, sondern muss mich freiwillig gesetzlich versichern und erhalte deshalb Beitragzuschuß. 1.) erhalte ich den Zuschuss trotz MInijob ? und 2.) erhalte ich den Zuschuß trotz sozialversicherungspflichtigem Job

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Quetsch Kommode,

1. den Zuschuß erhalten Sie, auch wenn Sie zusätzlich einen Minijob ausüben. Bei einem Minijob zahlen Sie selber keine Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse. Lediglich der Arbeitgeber führt einen pauschalen Betrag an die Kasse ab.

2. die Zahlung des Beitragszuschusses zur freiwilligen Krankenversicherung ist ausgeschlossen, wenn der Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist.

Es werden dann auch von Ihrer Rente Beiträge an die Krankenkasse abgeführt.

Wird die versicherungspflichtige Beschäftigung beendet und somit auch die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, besteht wieder Anspruch auf den Beitragszuschuss.

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15 Antworten

Manni Festam 13.07.2013 | 17:44
1.) ja 2.) ja Sie müssen trotz Minijob bzw. sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auch noch Beiträge aus Ihren Renteneinkünften an die KK zahlen, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Feliam 15.07.2013 | 08:08
Sind Sie neben der Rente sozialversicherungspflichtig beschäftigt, geht die KV-Pflicht der (event.) KV als Rentner vor, d.h. solange Sie aufgrund der Beschäftigung versicherungspflichtig sind, ist auch die Rente versicherungspflichtig und ein Zuschuss wird nicht gezahlt.
DarkKnight RVam 15.07.2013 | 08:56
Hallo Quetsch Kommode, wollte gerade auch dem Beitrag von Manni Fest widersprechen, denn er ist nicht korrekt Feli hat es korrekt dargestellt! Also 1.) ja 2.) nein (von Arbeitsentgelt und Rente sind "normal" KV-beiträge zu zahlen!!) 8-)
Quetsch Kommodeam 15.07.2013 | 10:22
Jetzt bin ich doch durcheinandergekommen, Schuld ist meine Fragestellung. Der Fall 1 (Minijob) ist mir klar. A.) Vom sozi-vers-pflicht. Job des Rentners wird KV-Beitrag abgezogen und er hätte eine wirksame, gesetzliche Krankenversicherung. (freiwillige GKV nicht erforderlich) B.) Von der Rente wird KV-Beitrag abgezogen -so, wie bei Normalrentnern- und er wäre damit in der KVDR versichert. C.) Der Beitragszuschuss auf Rente entfällt. Habe ich es richtig geschnallt ?
Manni Festam 15.07.2013 | 10:29
Entschuldigung, ich habe nicht zu Ende gedacht. Feli und DarkKnight RV haben natürlich recht. Solange KV-Pflicht durch einen normalen Job besteht, unterliegt auch die Rente der KV-Pflicht und es gibt keinen Beitragszuschuss.
Quetsch Kommodeam 15.07.2013 | 12:50
Jawoll, Danke auch an die anderen. Da ergibt sich automatisch die letzte Frage hier: Bei Rentenbeginn fehlen 2 Jahre Vorversicherungszeit für die KVDR. Wenn er nach Rentenbeginn diese fehlende Zeit soz-pflichtig arbeitet, würde er nach Beendigung des Jobs noch in die KVDR kommen ? ich befürchte "nein"
....am 15.07.2013 | 16:07
Zitat von Quetsch Kommode anzeigenausblenden
.... besteht wieder Anspruch auf den Beitragszuschuss......
Jawoll, Danke auch an die anderen. Da ergibt sich automatisch die letzte Frage hier: Bei Rentenbeginn fehlen 2 Jahre Vorversicherungszeit für die KVDR. Wenn er nach Rentenbeginn diese fehlende Zeit soz-pflichtig arbeitet, würde er nach Beendigung des Jobs noch in die KVDR kommen ? ich befürchte "nein"
leider richtig befürchtet ... die Prüfung der Voraussetzungen umfasst immer den Zeitraum von der "erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung" bis zum "Tag der Rentenantragstellung"
Quetsch Kommodeam 16.07.2013 | 09:56
leider richtig befürchtet ...
Zum allerletzten Mal: Und wird er als Rentner mit Soz-pflicht-Job krank, leistet der Arbeitgeber LFZ und nach 6 Wochen hilft die GKV mit Krankengeld. Dann hätte er ja doch noch was davon.
Quetsch Kommodeam 16.07.2013 | 11:09
Zitat von Agnes anzeigenausblenden
... Schei... Krankheit bedeutet Ende der Fahnenstange. Mein Rentner hätte 400 Rente + KV-Beitragszuschuss abzgl. 145 freiwilliger GKV-Beitrag und eine lastenfreie ETW, seine Frau 355 Rente und ein Auto -sonst nix. Wohngeld ist nicht, Auto muss weg, sonst gibts keine Grusi und die Wohnung ist auch noch zu groß -also Verwertung. Ja - ich weiss- es gehört nicht hierher: Arbeit lonhnt sich nicht.
Quetsch Kommodeam 17.07.2013 | 20:27
Nein, als Bezieher einer Regelaltersrente (Vollrente) sind Sie VERSICHERUNGSFREI IN DER RENTENVERSICHERUNG (§ 5 Abs. 4 Ziff. 1 SGB VI).
bei 451 € schlaffe 22 € als Geschenk aus dem Regierungsviertel. Von der Layen sagte dazu: da hat er doch mehr netto von brutto ! Hoffentlich sinken die Rentenbeiträge nicht ins Bodenlose.
=//=am 18.07.2013 | 09:59
Zitat von Quetsch Kommode anzeigenausblenden
Ein Krankengeldanspruch besteht auf keinen Fall (§ 50 SGB V) Agnes
... Schei... Krankheit bedeutet Ende der Fahnenstange. Mein Rentner hätte 400 Rente + KV-Beitragszuschuss abzgl. 145 freiwilliger GKV-Beitrag und eine lastenfreie ETW, seine Frau 355 Rente und ein Auto -sonst nix. Wohngeld ist nicht, Auto muss weg, sonst gibts keine Grusi und die Wohnung ist auch noch zu groß -also Verwertung. Ja - ich weiss- es gehört nicht hierher: Arbeit lonhnt sich nicht.
Sorry, aber das Gejammer hier über die niedrige Rente (400 EUR) sagt eigentlich nur aus, dass der Rentner zu niedrige Beiträge gezahlt und zu wenig für seine private Altersvorsorge getan hat. Dies betrifft oftmals die Selbständigen, die keine Beiträge mehr gezahlt haben, weil sie das Geld lieber anderweitig ausgegeben haben (ich kenne X Fälle dieser Art) oder Langzeitarbeitslose. Dafür kann kein Mensch was!
Quetsch Kommodeam 18.07.2013 | 15:53
Zitat von =//= anzeigenausblenden
... oder der Selbständige bezahlte seine Leute zu gut. Der Fakt wird oft übersehen. Die "modernen" Selbständigen machen es besser, denken an sich zuerst und glauben, fürs Alter vorgesorgt zu haben. Mein Beispielrentnerpaar hat es mit 400 Rente, KV-Beitragszuschuss, 145 GKV-Belastung, lastenfreier ETW und 355 Rente seiner Frau garnicht mal so schlecht, solange er noch fitt ist und etwas Geringfügiges bei einem der modernen Selbständigen findet. So schließt sich auch der Kreis. Danke, Mr. Unbekannt, für Ihr Mitdenken.!
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