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Beitragszuschuss zur Krankenversicherung

von ahrweiler21.04.2009 | 10:11
1412 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau bezieht seit dem 01.10.08 eine EM-Rente. Sie war zum Zeitpunkt des Bezuges freiwillig versichert. Die Tochter ist familienversichert. Da wir jetzt etwas von einem Beitragszuschuss gehört haben, wurde dieser nachträglich von uns beantragt mit der Folge, dass die Rente nachträglich gekürzt wurde und wir eine Rückzahlung leisten sollen. Meine Frau wurde quasi rückwirkend Pflichtmitglied in der KVR. Die Krankenkasse schreibt uns nun im April, dass meine Frau Pflichtmitglied ist und sie uns Geld erstattet, weil die Beiträge zur freiw. KV die ganze Zeit von uns weiterbezahlt wurden. Die Rentenvers. schreibt, dass sie nun brutto zwar die alte Rente bezieht, aber netto rd. 100 euro weniger bekommt. Bedeutet Beitragszuschuss nicht, dass meine Frau zum brutto noch einen Beitrag zur KV bekommt? Also im Endeffekt mehr überwiesen bekommt? Und was ist mit dem Hinweis in der Broschüre "Tipps für Rentnerinnen und Rentner" der Deutschen Rentenvers., Seite 6 unten, wo steht, dass "freiwillig krankenvers. Rentner ihre Beiträge selbst zahlen. In diesen Fällen können Sie von uns auf Antrag einen Beitragszuschuss erhalten. Bei einer Familienversicherung brauchen Sie aus Ihrer Rente keine Beiträge zu zahlen". Ich muss dazu noch sagen, dass der Berater der Deutschen Rentenvers. bei Rentenantrag keinen Beitragszuschuss beantragt hat. Ein Umstand, den wir aber nicht weiter beachtet haben, weil wir es ja auch nicht wußten. Und was ist jetzt mit meiner Tochter, die über meine Frau familienversichert ist? Ist sie weiterhin über meine Frau versichert. Gerade heute haben wir die neue KV-Karte für meine Frau zugeschickt bekommen. Keine Ahnung, ob auch meine Tochter eine neue bekommt. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn sich ein Experte bei mir meldet und ein wenig Klarheit schafft.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihre Frau kann als Pflichtmitglied zwar keinen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten, der Rentenversicherungsträger übernimmt aber einen Teil der aus der Rente zu entrichtenden Krankenversicherungsbeiträge.

Der Beitrag aus der Rente beträgt aktuell 15,5 %. Davon trägt der Rentner 8,2 %, den verbleibenden Teil von 7,3 % übernimmt der Rentenversicherungsträger.

Grundsätzlich beinhaltet die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner auch den Anspruch auf Durchführung der Familienversicherung. Diese ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie müssen daher mit der Krankenkasse abklären, ob für Ihre Tochter weiterhin eine Familienversicherung besteht.

1 Antworten

Knut Rassmussenam 21.04.2009 | 12:00
Rentner erhalten nur dann einen Zuschuß, wenn sie privat oder freiwillig krankenversichert sind. Bei ihnen wurde festgestellt, dass gar keine freiwillige Versicherung vorliegt. Somit muß Ihre Frau rückwirkend Pflichtbeiträge zahlen (ebenso die Rentenversicherung den Eigenanteil) und die Krankenkasse erstattet die falsch gezahlten freiwilligen Beiträge. Die Tochter bleibt familienversichert, solange die Voraussetzungen (nur geringes eigenes Einkommen) erfüllt sind.
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