Ihre Frau kann als Pflichtmitglied zwar keinen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten, der Rentenversicherungsträger übernimmt aber einen Teil der aus der Rente zu entrichtenden Krankenversicherungsbeiträge.
Der Beitrag aus der Rente beträgt aktuell 15,5 %. Davon trägt der Rentner 8,2 %, den verbleibenden Teil von 7,3 % übernimmt der Rentenversicherungsträger.
Grundsätzlich beinhaltet die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner auch den Anspruch auf Durchführung der Familienversicherung. Diese ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie müssen daher mit der Krankenkasse abklären, ob für Ihre Tochter weiterhin eine Familienversicherung besteht.