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Beitragszuschuß zur PKV

von Anne29.01.2007 | 16:39
2165 Ansichten
2 Antworten

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Habe Ende letzten Jahres mit 65 BfA-Rente beantragt (beziehe daneben noch rd. 700 Euro Witwenrente). Außer meiner Berufsausbildung und anschließender kurzer Berufstätigkeit wurden noch meine zwei Kinder berücksichtigt, deshalb beträgt meine eigene Rente nur rd. 70 Euro. Seit meiner Heirat bis heute bin ich privat krankenversichert. Trotz Beantragung (R 820) steht in meinem Rentenbescheid nicht von Zuschuß zur PKV, allerdings auch nichts von Abzügen für Eigenbeteiligung oder Pflegeversicherung. Die Rente wird ohne Abzüge überwiesen. Ist das so richtig?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Guten Morgen Anne,

der Antwort von Selina II ist nichts hinzuzufügen.

1 Antworten

Selina IIam 29.01.2007 | 16:58
Ja das ist so richtig. Der Zuschuß wird zu Ihrer Witwenrente gewährt. Sie müssten daher einen Bescheid bekommen haben oder noch bekommen in dem der Zuschuß - den sie bisher bekommen haben - erhöht wird. Die Erhöhung entspricht dann dem Anteil der quasi auf den Zuschuß zur Altersrente entfällt.
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