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Experten-Antwort

Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung

von Fritz19.11.2014 | 10:55
1179 Ansichten
3 Antworten
Folgender Fall: Rentenbezug seit dem 01.01.2007 ( Altersrente 65. ) Verstorben am 03.11.2014 Die Verstorbene bekam die Rente netto = brutto, also keine Abzüge für KV + PV und es wurde kein Beitragszuschuss zur KV ausgezahlt, weil dieser wohl bei der Rentenantragstellung nicht beantragt wurde. Kann der Witwer jetzt noch einen Beitragszuschuss für den zurückliegenden Zeitraum im Rahmen der Verjährungsfrist beantragen und diesen auch noch bekommen? Beim Antrag auf Witwerrente wird dieser jetzt natürlich mit beantragt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.11.2014 | 12:12

Der Zuschuss nach § 106 SGB VI muss durch den Rentenantragsteller selbst beantragt werden.

2 Antworten

Feliam 19.11.2014 | 11:06
Den Beitragszuschuss kann der Witwer nicht nachträglich erhalten, da der Antrag noch zu Lebzeiten von der Versicherten selbst hätte gestellt werden müssen. Fraglich ist, ob überhaupt ein Anspruch auf einen BZ bestand. Dies ist nur der Fall, wenn für die Verstorbene ein eigener Krankenversicherungsvertrag bestand, nicht jedoch, wenn sie mit dem Ehemann mitversichert war und nur ein Pauschalbeitrag wegen Mitversicherung von Angehörigen für sie gezahlt wurde.
W*lfgangam 19.11.2014 | 22:18
Hallo Fritz, Aufschluss darüber können nur die alten Antragsunterlagen aus 2006 für den Rentenbeginn 01.01.2007 geben. Wenn in den Formularen das entsprechende 'Kreuz'/ich beantrage Beitragszuschuss enthalten ist, fängt die Sache an zu stinken/da ist (vielleicht!) was falsch gelaufen. Zur Aufklärung hilft nur ein formloses Schreiben an die DRV, wo auf den früheren Antrag auf Beitragszuschuss hingewiesen 'mit der Bitte um Nachzahlung' an den Rechtsnachfolger/hier Witwer ...Akteneinsicht kann helfen/Anforderung der früher ausgefüllten Formulare. Kann alles richtig gelaufen sein, wenn die Verstorbene diesbezüglich/KV-Zuschuss Nachfragen erhalten hat, die sie nicht beantwortet hat - und dann wegen fehlender Mitwirkung kein KV-Zuschuss bewilligt werden konnte. Wenn die Antrag aufnehmende Stelle den Zuschussantrag/das 'Kreuz' schlicht vergessen hat, geht es vielleicht in den Amtshaftungsanspruch, da fangen dann die lästigen Beweise an. Solch ein 'Fehler' könnte bei 4 Stellen liegen: der Krankenkasse, der DRV als Bescheid erstellende Stelle, der Antragsstelle - der Antragstellerin/die es selbst verbockt hat. Gruß w. PS: jeder Berater 'freut' sich über Ihre Frage/die Folgearbeiten ...nichts ist unmöglich ;-)
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