Allein aus der Tatsache das "Istvan" von einem Arbeitsvertrag spricht kann nicht auf ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis geschlossen werden. Einmal werden hier im Forum von den Fragestellern häufig Begriffe nicht oder nicht ganz zutreffend verwendet zum anderen kann auch ein Vertrag, der von den Vertragspartnern als "Arbeitsvertrag" bezeichnet wird auch einen ganz normalen Dienst- oder Werkvertrag meinen. D.h. nicht auf die Verpackung sondern auf den Inhalt, also was die Vertragspartner geregelt haben, kommt es an. Die Tatsache dass "Istvan" sich selbst als "Transportunternehmen" bezeichnet spricht geradezu für eine derartige Betrachtungsweise.
Natürlich hat "Bescheidener" recht, dass erst geprüft werden muss, ob eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Aber so wie der Sachverhalt beschrieben ist, scheint der Rentenversicherungsträger dies bereits getan zu haben, daher fordert er ja die Beiträge von "Istvan".