Hallo Manfred,
gemäß & 210 SGB VI ist die Erstattung von Beiträgen aus der gesetzlichen Rentenversicherung möglich, wenn man die Regelaltersgrenze erreicht hat, seit der letzten Beitragszahlung mindestens 24 Monate vergangen sind und kein Anspruch auf eine Regelaltersrente besteht (erst bei mindestens 5 Jahren = 60 Monaten Beitragszahlung).
Den Antrag können Sie gern über unsere Internetseite unter "online-service/Anträge stellen/Versicherung/V0900 Beitragserstattung stellen. Sie erhalten dann einen Bescheid über die Höhe des zu erstattenden Betrages.