Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Beiträge Krankenversicherung bei nachträglicher voller Erwerbsminderungsrente

von B.T.15.09.2023 | 06:21
579 Ansichten
7 Antworten
Guten Morgen zusammen, möchte zu folgendem Sachverhalt eine fundierte Antwort bekommen. Meine volle Erwerbsminderungsrente habe ich am 31.08.23 rückwirkend bis zum 01.02.21 bewilligt bekommen. Ab dem 31.10.2022 sind Krankengeld und ALG 1 auf Nahtlosigkeit ausgelaufen gewesen. Ab dem 01.11.2022 musste ich mich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, damit Versicherungsschutz besteht. Ich beziehe auch schon rückwirkend ab 2021 eine private BU und auf diese wurden meine KV-Beiträge berechnet. Die Antragstellung für die Erwerbsminderungsrente war der 31.07.2023. Jetzt soll ich laut Krankenversicherung, auch noch Beiträge in die Krankenversicherung für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente vom 01.11.2022 bis zum 30.07.23 nachzahlen. Die Begründung der KV lautet, dass alle Einkommen während der freiwilligen Versicherung berücksichtigt werden müssten. Nach meinem Verständnis, müsste doch auch die Krankenversicherung zurückberechnet werden und so getan werden, als sei ich gesetzlich versichert gewesen als Pflichtmitglied? Des Weiteren habe ich auf anraten der Krankenversicherung, nachträglich Anfang September 2023 bei der DRV einen Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung gestellt. Hier würde ich gerne wissen, falls ich nicht als Pflichtmitglied versichert gewesen bin, ob noch realistische Chancen auf einen Zuschuss für den Zeitraum der freiwilligen Versicherung besteht? Viele Grüße B.T.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.09.2023 | 08:03

Hallo B.T.,

 

bei Fragen zur Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.

 

Grundsätzlich können Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen Zuschuss erhalten. Der Zuschuss berechnet sich nach dem halben allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 %) zzgl. der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes der GKV. Für das Jahr 2023 ist dieser auf 1,6 % festgelegt worden. Hiernach beträgt der Zuschuss 8,1 %.

6 Antworten

DRVam 15.09.2023 | 06:50
Die Mitgliedschaft in der KVdR beginnt mit dem Tag der Rentenantragstellung, in Ihrem Fall also dann der 31.07.2023. Somit ist das Vorgehen der KV korrekt. Zum 2. Teil der Anfrage. Ja, die Chancen sind realistisch.
Forenwächteram 15.09.2023 | 14:35
DRV schrieb

Die Mitgliedschaft in der KVdR beginnt mit dem Tag der Rentenantragstellung, in Ihrem Fall also dann der 31.07.2023. Somit ist das Vorgehen der KV korrekt.

Zum 2. Teil der Anfrage. Ja, die Chancen sind realistisch.

Sie sollten sich schämen, provozierend Antworten unter Wunschnamen anderer hier im Forum zu geben. Da kann man nur hoffen, dass Sie hier bald von den Admins ins Visier genommen werden.
Nicht zu glauben.am 15.09.2023 | 14:38
Na, sind Ihnen die Antworten fundiert genug? Falls nicht, Pech gehabt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026