Guten Tag, Jens,
die Beiträge für das Jahr 2023 können rechtswirksam bis zum 31.03.2024 (da dieser Tag ein Sonntag und der nächste ein gesetzlicher Feiertag ist, sogar bis zum 02.04.2024) an die Rentenversicherung gezahlt werden.
Wenn Sie keine monatliche Abbuchung wünschen, sondern selbst überweisen wollen, können Sie dies auf dem Vordruck V0060 durch ein Kreuz bei "Überweisung" anzeigen.
Ob und wann Sie nach Erhalt des Zulassungsbescheides zur freiwilligen Versicherung die Beiträge überweisen, müssen Sie vorher nicht gesondert anzeigen, Sie sollten sich nur an die Fristen halten.
Auf der Überweisung auf jeden Fall die Versicherungsnummer und den Zeitraum angeben, für den die Beiträge gelten sollen.
Eine Neufeststellung der Rente unter Berücksichtigung der gezahlten Beiträge erfolgt bei Erreichen der Regelaltersgrenze.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung