Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Witwenrente, wenn Verstorbener Privat krankenversichert war

von Frage18.02.2025 | 21:57
535 Ansichten
3 Antworten
Wir sind beide Rentner und beide seit Jahren zahlende Mitglieder in eigener privater Krankenversicherung (inklusive Pflegeversicherung). Uns ist trotz langwieriger Recherche nicht gelungen, den Pflichtbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung bei privater Krankenversicherung in der Witwenrente (im Falle eines eigenen Sterbefalles) herauszufinden. Aktuell sind die Beitragssummen bekanntermaßen sehr hoch und eine Zuschuss erhält nur mein Mann von der BfA, da die VBL dies generell nicht tut. Ich selbst erhalte Rente vom Berliner Ärzte-Versorgungswerk und auch diese leisten keinen Zuschuss. Somit wäre wir Ihnen sehr dankbar für eine Aussage hinsichtlich des geschilderten etwaigen Beitrages zur Kranken-und Pflegeversicherung in der Witwenrente bei zuvor privater Krankenversicherung! Sollte dies nicht möglich sein, wären wir für eine Adresse diesbezüglich sehr dankbar Herzlichen Dank vorab!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.02.2025 | 10:05

Hallo,

 

hier kann nur eine Aussage getätigt werden zu einer möglichen Witwenrente/Witwerrente aus der Rentenversicherung: Sofern bei uns ein Antrag gestellt wird, wird durch eine gesetzliche Krankenkasse geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner vorliegt. Sofern dies der Fall ist, würden wir automatisch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von Ihrer Rente abführen (aktuell ca. 12%). Da Sie jedoch angeben schon seit mehreren Jahren privat krankenversichert zu sein, werden Sie die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung wahrscheinlich nicht erfüllen. Sie haben dann die Möglichkeit einen Zuschuss zur privaten Krankenkasse zu beantragen. Hierzu bescheinigt uns die Krankenkasse im Rahmen der Antragstellung in einem Formular die Beitragsaufwendungen. Der Beitragszuschuss wird maximal in Höhe der Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt. Sofern bereits eine Altersrente aus der Rentenversicherung bezogen wird, wird ein Gesamtbeitragszuschuss zu einer Rente gezahlt. Eine Aussage über die mgl. Höhe des Zuschusses kann frühestens im Leistungsfall getroffen werden.

 

Vielleicht hilft Ihnen auch unsere Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rentner_und_ihre_krankenversicherung.html

2 Antworten

Kranken- und Pflegeversicherung macht die DRV nichtam 18.02.2025 | 22:11
Mit der Festsetzung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen hat die Deutsche Rentenversicherung nichts zu tun. Und wenn jemand als PKV-Versicherter eine gesetzliche Witwenrente bekommt, ändern sich dadurch i.d.R. die PKV-Beiträge nicht. Näheres erfahren Sie von Ihrer PKV. Für eine gesetzliche Witwenrente kann bei der DRV ein Zuschuss zur PKV beantragt werden, der aber nicht höher sein darf, als es der Beitrag in einer gesetzlichen Krankenversicherung wäre. Näheres dazu hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026