Hallo,
hier kann nur eine Aussage getätigt werden zu einer möglichen Witwenrente/Witwerrente aus der Rentenversicherung: Sofern bei uns ein Antrag gestellt wird, wird durch eine gesetzliche Krankenkasse geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner vorliegt. Sofern dies der Fall ist, würden wir automatisch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von Ihrer Rente abführen (aktuell ca. 12%). Da Sie jedoch angeben schon seit mehreren Jahren privat krankenversichert zu sein, werden Sie die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung wahrscheinlich nicht erfüllen. Sie haben dann die Möglichkeit einen Zuschuss zur privaten Krankenkasse zu beantragen. Hierzu bescheinigt uns die Krankenkasse im Rahmen der Antragstellung in einem Formular die Beitragsaufwendungen. Der Beitragszuschuss wird maximal in Höhe der Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt. Sofern bereits eine Altersrente aus der Rentenversicherung bezogen wird, wird ein Gesamtbeitragszuschuss zu einer Rente gezahlt. Eine Aussage über die mgl. Höhe des Zuschusses kann frühestens im Leistungsfall getroffen werden.
Vielleicht hilft Ihnen auch unsere Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rentner_und_ihre_krankenversicherung.html
Mit der Festsetzung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen hat die Deutsche Rentenversicherung nichts zu tun.
Und wenn jemand als PKV-Versicherter eine gesetzliche Witwenrente bekommt, ändern sich dadurch i.d.R. die PKV-Beiträge nicht. Näheres erfahren Sie von Ihrer PKV.
Für eine gesetzliche Witwenrente kann bei der DRV ein Zuschuss zur PKV beantragt werden, der aber nicht höher sein darf, als es der Beitrag in einer gesetzlichen Krankenversicherung wäre.
Näheres dazu hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2021/210112_zuschuss_krankenversicherung.html
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