Die von Ihnen gemachten Angaben lassen Ihr Anliegen nicht genau erkennen. Grundsätzlich gilt, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die nach Eintritt von Berufsunfähigkeit/teilweiser oder voller Erwerbsminderung zurückgelegt sind, auf eine spätere Altersrente angerechnet werden. Der Bezug einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung spielt hierbei keine Rolle.
Sofern Ihre Anfrage die Beiträge zur Krankenversicherung betrifft, bitten wir Sie, sich an Ihre aktuelle Krankenkasse zu wenden.