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Experten-Antwort

Bekomme einfach keine Antwort auf meine Anfragen!!

von Michael Grant31.07.2016 | 10:49
1689 Ansichten
8 Antworten

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Es betrifft die Abzüge der Krankenversicherung von meiner Rente. Ich arbeitete in meinem Berufsleben einige Jahre in Deutschland und im Ausland. Da ich mehr Jahre im Ausland gearbeitet habe,wie in Deutschland bin ich auch dort Kranken versichert. Dies teilte ich einer Mitarbeiterin "Frau Schmidtke von der DRV-Rheinland schon mehrmals mit. Aber bei jeder monatlichen Renten-Überweisung wird mir der Beitrag für die "deutsche Krankenversicherung" immer wieder abgezogen. Mittlerweile habe ich diese Dame schon des Öfteren angeschrieben. Aber ich bekomme keine Antwort von ihr!!! An welche Stelle kann ich mich jetzt mit meinem Problem wenden??? Hilfreiche Antworten sind gerne willkommen. Besten Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael Grant,

leider können wir Ihnen hier im Forum mit Ihrem Problem nicht wirklich weiterhelfen, da wir weder Einfluss auf die einzelnen Rentenversicherungsträger nehmen können, noch Sachverhalte zum KV-Verhältnis aufklären. Sie können dies nur direkt klären - am Besten mit der Krankenkasse, an welche die Beträge gezahlt werden.

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7 Antworten

Teklaam 31.07.2016 | 11:12
Zitat von Michael Grant anzeigenausblenden
"Frau Schmidtke" wird Ihre Schreiben auch nur an die Krankenkasse weiterleiten. Daher bekommen Sie von Ihr auch keine Antwort. Warum rufen Sie sie nicht den einfach an, wenn es postalisch ohne Reaktion verbleibt ? An welche Stelle Sie sich Ihrem Problem zuwenden sollten: Na Ihre Krankenkassen !
KSCam 31.07.2016 | 11:06
Wo leben Sie denn - in D oder im Ausland? Wenn Sie in D leben, wird mit dem Rentenantrag die (letzte) deutsche Krankenkasse informiert und die entscheidet ob Sie als Rentner in D pflichtversichert sind oder nicht. Wenn also Beiträge abgezogen werden, hat die Kasse mitgeteilt, dass Sie in D pflichtversichert sind, oder die Mitteilung steht noch aus. Auch in diesem Fall wird der Beitrag (so zu sagen sicherheitshalber) abgezogen. Sollte die Kassenentscheidung dann anders ausfallen, bekommen Sie das Geld zurück.
77654am 31.07.2016 | 10:56
Nicht die Deutsche Rentenversicherung entscheidet über den Einzug von Beiträgen von Beiträgen zu Ihrer Rente, sondern die Krankenkasse. In dem Rentenbescheid steht zu Gunsten welcher Krankenkasse die Beiträge einbehalten werden ( müssen ). An dir sollten Sie sich wenden. Frau S. kann da auch nichts machenn.
Heurekaam 31.07.2016 | 11:12
Wenn Sie in Deutschland leben und (noch) eine deutsche Krankenversicherungskarte in Ihrem Portemonnaie mitführen, wissen Sie ja, wofür Sie auch die Beiträge zahlen. Andernfalls wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Michael Grantam 31.07.2016 | 11:31
Besten Dank für die Zuschriften. Ich wohne schon über 40 Jahre nicht mehr in Deutschland. Somit verfüge ich auch nicht mehr über eine Versicherungskarte in meiner "Geldbörse", noch sonst über irgendwelche Kontaktdaten zu meiner damaligen Krankenkasse. An wen könnte ich mich jetzt wenden? Besten Dank und weiterhin einen schönen Sonntag
Nahlaam 31.07.2016 | 15:33
In Ihrem Rentenbescheid müsste sehen, welche Krankenkasse für Sie die Krankenversicherung der Rentner ausführt. Aktuelle Anschrift dieser oder auch Ihrer alten Krankenkasse können Sie sicherlich über "Google" in Erfahrung bringen.
W*lfgangam 31.07.2016 | 19:16
Zitat von Michael Grant anzeigenausblenden
Hallo Michael Grant, fällt mir sponten die DVKA ein: https://www.dvka.de/de/versicherte/rentner/rentner.html Kontaktdaten: https://www.dvka.de/de/versicherte/rentner/rentner.html Allerdings scheint auch mir, dass es eher ein Problem mit Ihrer DRV und der letzten KK in D ist. Versuchen Sie es einfach mal. Ansonsten können Sie natürlich noch ganz nach oben greifen, und die Aufsichtsbehörde der DRV und KK einschalten: http://www.bundesversicherungsamt.de/ Nebenbei, es mag sogar richtig sein, dass von Ihrer deutschen Rente die KK-Beiträge bereits HIER eingezogen werden, statt von Ihrem Heimatstaat. Ihre Informationen/Hintergründe sind dafür zu wenig, um dazu ein Aussage treffen zu können. Gruß w.
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