Ich empfehle ein Beratungsgespräch bei der nächsten DRV Beratungsstelle.
Mir scheinen zu viele Punkte offen.
Sind Sie als Selbständiger versicherungspflichtig oder nicht? Zahlen Sie Rentenbeiträge?
Ohne Beitragszahlung zur RV haben Sie auch keinen Übergangsgeldanspruch, sofern die DRV für eine Reha oder Anschlußheilbehandlung zuständig wird.