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Experten-Antwort

Bekomme ich weiterhin Bürgergeld oder muss ich Übergangsgeld beantragen?

von Zitronenfalteer15.03.2024 | 13:38
1856 Ansichten
7 Antworten

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Hallo ihr Lieben, meine Bewilligung von der Deutschen Rentenversicherung für eine medizinische Reha ist bei mir angekommen und genehmigt. Ich beziehe seit November 2022 Bürgergeld und bin durchgehend seit dem krankgeschrieben. Muss ich da den Antrag auf Übergangsgeld ausfüllen von der DRV oder läuft mein Bürgergeld einfach so weiter? Liebe Grüße Zitronenfalter :)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Zitronenfalter,

einen Antrag auf Übergangsgeld brauchen Sie nicht stellen. Das Bürgergeld wird für die Dauer der Reha weiter gezahlt. Bitte informieren Sie das Jobcenter über den Beginn der Reha.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

Jobcenteram 15.03.2024 | 13:49
Bürgergeld läuft weiter.
Was du wolle...am 15.03.2024 | 13:54
So, ab jetzt also im lockeren "du", und auch noch klein geschrieben? Für alle oder nur für Bürgergeld-Empfänger?
Du nix kapito?am 15.03.2024 | 14:32
Für Bürgergeldempfänger Du Doofi!🤦‍♂️
Zitronenfalteram 18.03.2024 | 19:33
Ich habe heute bei der Deutschen Rentenversicherung angerufen und die Dame am Telefon meinte, ich muss den Antrag G0512-00 - Erklärung der Versicherten / des Versicherten - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf jeden Fall ausfüllen und zuschicken. Beim Jobcenter die Dame meinte, dass ich das bezahlte Geld von der DRV dann angerechnet bekomme auf mein Bürgergeld. Einen Neuantrag für Bürgergeld brauche ich für nach der REHA nicht mehr zu stellen. Liebe Grüße Zitronenfalter :)
Zitronenfalteram 18.03.2024 | 19:45
Zitat von Zitronenfalter anzeigen
Wobei man noch sagen muss, das dieser Punkt beim Formular G512 ja auch mit dabei ist: (Kreuzchen machen) (x)und erhalte Bürgergeld. Den Beginn der Rehabilitationsleistung habe ich der auszahlenden Stelle mitgeteilt. Den Bewilligungsbescheid / Änderungsbescheid füge ich bei
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