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Experten-Antwort

Bekommt Arbeitgeber Info?

von Luisa 15.02.2023 | 06:00
230 Ansichten
9 Antworten

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Bekommt mein Arbeitgeber eigentlich irgendwelche Infos aus der Reha sprich berichte oder so, wenn ich wiedereingliederung mache?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.02.2023 | 06:13

Hallo Luisa,

der Arbeitgeber erhält keinerlei Informationen zur Rehabilitation. Vor allen Dingen keine persönlichen Daten und keinen Entlassungsbericht. Er bestätigt lediglich, dass er mit der Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung einverstanden ist und schickt dem Rentenversicherungsträger die Beginns- und Beendigungsmitteilung zu. Über den Verlauf der Maßnahme oder Gesundheitsdaten erhält der Arbeitgeber zu keiner Zeit Informationen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Miffyam 15.02.2023 | 09:06
Von dem Kopfbogen der Klinik konnte der Arbeitgeber schon auf eine psychosomatische Behandlung schließen.
Fliederam 15.02.2023 | 09:42
Das Dokument haben Sie dem Arbeitgeber aber selbst übergeben/übersandt. Den Rehabilitanden wird von der DRV Westfalen mit dem Bewilligungsbescheid eine Bestätigung zur Vorlage beim Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Hier aus sind bis auf den Bewilligungszeitraum keine weiteren Informationen (bspw. Rehaklinik) enthalten. Ein findiger Arbeitgeber kann schon aufgrund eines Bewilligungszeitraumes von 5 Wochen auf eine psychosomatische Reha schließen. Ansonsten erhält der Arbeitgeber nichts, was ihm nicht selbst übergeben wird.
Miffyam 15.02.2023 | 10:48
Aha, bei mir war es nicht so. Und meine dreiwöchige Orthopädie-Reha wurde auf fünf Wochen verlängert und auf dem Endlas Brief stand der Kopf der Klinik. Ich hätte kein anderes Dokument über die Verlängerung gehabt.
Oh Mannam 15.02.2023 | 10:54
Bei der Sachlage besteht ja bestimmt ein sehr „vertrauenswürdiges“ Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Dann passen Sie nur auf, dass dieser es nicht auf einem anderen Wege (z.B. Kolleginnen oder Kollegen) erfährt. Diese Möglichkeit besteht nämlich immer!
Oh doch am 15.02.2023 | 11:38
Manche wollen vielleicht nicht das der Arbeitgeber von einer psychischen Krankheit erfährt. Es ist eine Frechheit sich darüber lustig zu machen
Fliederam 15.02.2023 | 11:48
Was war bei Ihnn nicht so? Hatten Sie keine Bescheinigung, die dem Bescheid beilag? Wenn man jetzt partout nicht möchte, dass die Klinik auf dem Schreiben steht, könnte man ja immer noch die Sachbearbeitung der DRV bitten, eine Bestätigung über die Dauer der Reha zu übersenden.
Miffyam 15.02.2023 | 12:27
DRV Bund Nein, hatte ich nicht. Die erste Bewilligung für die drei Wochen gehen da hatte ich das Schreiben der Rentenversicherung vorgelegt aber von der Verlängerung hatte ich ja kein anderes Schreiben als das der Klinik. Jetzt bin ich auch schlauer. Aber wer weiß, wie schnell mir die Rentenversicherung eine Bestätigung darüber gegeben hatte, dass ich noch zwei Wochen länger da war.
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