Die Antwort von "Sozialröchler" gibt es quasi schon richtig: 1) überprüfbar: ja, durch Amtsgericht, 2) Antrag dort stellen - nicht beim RV-Träger, 3) alle Anwartschaften kommen wieder auf den Prüfstand - für Betriebsrenten und Beamtenvrsorgung können die Rechnungen anders ausfallen. Wo das exakt endet kann man leider nicht vorher ausrechnen.