Der Anspruch auf EM-Rente könnte fraglich sein, weil wahrscheinlich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (sprich die entsprechende Beitragszahlung bis zum heutigen Zeitpunkt) nicht vorliegen. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie unbedingt einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Man kann Ihnen dort alle Anspruchsvoraussetzungen für eine EM-Rente in einem persönlichen Gespräch viel besser erläutern.