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Experten-Antwort

Bekommt man während einer EMR noch eine Reha?

von Tom21.08.2025 | 17:44
733 Ansichten
9 Antworten
Hallo. Ich (55) bin seit 12J in einer vollen EMR. Nun hat mein Facharzt gemeint, ich sollte auf Reha. Die Frage stellt sich jetzt, ob über die Krankenkasse oder über DRV? Wo muß man diese beantragen? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.08.2025 | 06:51

Sie können gerne unter diesem Link einen Antrag auf medizinische Rehabilitation stellen Allgemeine med. Reha | Deutsche Rentenversicherung. Die Kolleginnen und Kollegen prüfen anschließend die Zuständigkeit und leiten den Antrag an den zuständigen Kostenträger weiter. 

8 Antworten

Schadeam 21.08.2025 | 19:36
Da dürfte eher die Kasse zuständig sin - die DRV dann, wenn die begründete Aussicht bsteht dass die Rente behoben werden kann durch die Reha. Das wollen Sie doch eher nicht?
Na jaam 21.08.2025 | 21:21
Tja, die Frage nach dem Kostenträgers ist nicht wirklich von zentraler Bedeutung, das lässt sich leicht klären. Sollte aber eine Reha genehmigt und durchgeführt werden, egal ob von Krankenkasse oder DRV bezahlt, wird die Rentenversicherung das mit einiger Wahrscheinlichkeit zum Anlass nehmen, Ihre volle EM-Rente gründlich zu überprüfen. Schließlich soll eine Reha ja Ihre Gesundheit verbessern und kann vielleicht sogar Ihre Arbeitsfähigkeit wieder voll oder teilweise herzustellen, wer weiß. Aber das wäre ja dann auch schön für Sie , wenn es Ihnen wieder gutgeht und Sie wieder arbeiten könnten. Vielleicht sollten Sie das gründlich mit Ihren Ärzten besprechen, kommt natürlich auch auf die Diagnose an, aufgrund derer die Reha empfohlen wurde. Das alles sollten Sie jedenfalls bei der Frage, Reha ja oder nein, VORHER gründlich überlegen.
Wwam 22.08.2025 | 05:18
Sollte der Leistungsträger, dem Sie einen Reha-Antrag zukommen lassen,sich nicht zuständig fühlen, so wird ihr Antrag entsprechend weitergeleitet (zumindest soll es so sein) Anbei noch ein Link zum Thema "EMR und Reha" https://rentenbescheid24.de/rente-unter-druck-befristete-em-rent…
Flauscham 22.08.2025 | 05:43
Die Rentenversicherung wäre nur Kostenträger für die Reha, wenn medizinisch eine Verbesserung ihrer Arbeitsfähigkeit in Aussicht steht, ansonsten wird der Antrag an die Krankenkasse weitergeleitet. ABER da die Krankenkasse grundsätzlich erstmal immer auf die Rentenversicherung verweist als erst angegangenen Träger, werden sie wahrscheinlich den Antrag bei der Rentenversicherung stellen müssen.
Gerdam 22.08.2025 | 07:39
Ich hab jetzt extra gewartet, bis ich kurz vor 62 bin mit meinem Antrag. Da kann mir wenigstens mit meiner Erwerbsminderungsrente als Schwerbehinderter nichts mehr passieren
Ehrliche Antwort am 22.08.2025 | 09:52
EM-Rentner sollten Rehas meiden, wie der Teufel das Weihwasser, so denn eine Reha nicht der Behebung der Erwerbsminderung dienen soll, sondern nur einer Verbesserung des eigenen Wohlbefindens. Jede Reha endet mit einem Rehaabschlussbericht, da kann schnell mal drinstehen, dass Sie wieder erwerbsfähig sind, auch wenn Sie es vielleicht nicht wirklich sind. Schließlich muß die Rehaklinik auch eigene Erfolge generieren und sich auf die Schulter klopfen, dass man Sie hoffnungslosen Fall wieder fit bekommen hat. Ihre Entscheidung!
Pietam 22.08.2025 | 12:38
Meine Situation war ähnlich. Geendet hat das alles mit einer Messerstecherei während der Reha. Wollen Sie das? Piet
Räuberpistoleam 22.08.2025 | 12:54
Piet schrieb

Meine Situation war ähnlich.

Geendet hat das alles mit einer Messerstecherei während der Reha.

Wollen Sie das?

Piet

Jaja, das kommt inzwischen bei fast jeder Reha vor, das ist ja allgemein bekannt. Vor allem, wenn der Patient ein Messer mit sich führt...🤣
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