Hallo Frau Müller,
es gibt verschiedene Möglichkeiten der Durchführung einer Belastungserprobung/Arbeitstherapie (B/A). Diese Maßnahmen können in Internatsform durchgeführt werden oder Sie pendeln stattdessen täglich zu der festgelegten Stätte. Wird die B/A in Internatsform durchgeführt, kooperieren diese oftmals mit den ortsansässigen Kindertagestätten oder haben eigene Möglichkeiten der Kinderbetreuung, damit sichergestellt wird, dass Ihr Kind in Ihrer Abwesenheit betreut werden kann. Sind Sie Pendlerin haben Sie die Möglichkeit „Haushaltshilfe“ bei der DRV zu beantragen. Nach Antragstellung werden die tatsächlichen individuellen Begebenheiten geprüft. Es ist durchaus möglich, dass Sie dann eine Ihnen bekannte Person (z.B. Vater, Großmutter) für die Betreuung Ihres Kindes beauftragen können. Es ist gesetzlich festgelegt, dass B/A, auch in Teilzeitform durchgeführt werden können. Ob dies der für Sie zuständige RV-Träger anbieten kann, bzw. ob es bei Ihnen solche Einrichtungen gibt, die solche Maßnahmen in Teilzeitform anbieten, müssen Sie direkt mit dem zuständigen Reha-Fachberater klären.
Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation und Antragsaufnahme „Haushaltshilfe“ empfehlen wir Ihnen vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln.