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Experten-Antwort

Belastungserprobung/Arbeitstherapie ablehnen

von Müller27.01.2015 | 19:16
1130 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Mutter von einem 2 1/2-jährigen Sohnes und soll nun zu einer Belastungserprobung. Im Prinzip habe ich nichts gegen eine Belastungserprobung, nur möchte ich erstens nicht 10,5 Stunden von meinem Sohn getrennt sein. Ich bin gerne bereit mein Sohn mitzunehmen, wenn es eine Kita gibt. Zweitens habe ich in dieser Organisation schon einmal eine Umschulung mit schlechter Erfahrung gemacht. Da ich auch falsch diagnostiziert wurde, möchte ich eine Zweitmeinung . Gibt es da irgendeine Möglichkeit. Danke im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Müller,

es gibt verschiedene Möglichkeiten der Durchführung einer Belastungserprobung/Arbeitstherapie (B/A). Diese Maßnahmen können in Internatsform durchgeführt werden oder Sie pendeln stattdessen täglich zu der festgelegten Stätte. Wird die B/A in Internatsform durchgeführt, kooperieren diese oftmals mit den ortsansässigen Kindertagestätten oder haben eigene Möglichkeiten der Kinderbetreuung, damit sichergestellt wird, dass Ihr Kind in Ihrer Abwesenheit betreut werden kann. Sind Sie Pendlerin haben Sie die Möglichkeit „Haushaltshilfe“ bei der DRV zu beantragen. Nach Antragstellung werden die tatsächlichen individuellen Begebenheiten geprüft. Es ist durchaus möglich, dass Sie dann eine Ihnen bekannte Person (z.B. Vater, Großmutter) für die Betreuung Ihres Kindes beauftragen können. Es ist gesetzlich festgelegt, dass B/A, auch in Teilzeitform durchgeführt werden können. Ob dies der für Sie zuständige RV-Träger anbieten kann, bzw. ob es bei Ihnen solche Einrichtungen gibt, die solche Maßnahmen in Teilzeitform anbieten, müssen Sie direkt mit dem zuständigen Reha-Fachberater klären.

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation und Antragsaufnahme „Haushaltshilfe“ empfehlen wir Ihnen vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

???am 28.01.2015 | 07:45
Ob es in dieser Einrichtung eine Kita gibt, werden Sie wohl dort direkt in Erfahrng bringen müssen. Alternativ ist ein solches Angebot sicher auch auf der Internet-Seite der Einrichtung zu finden. Eine Zweitmeinung, also zwei Belastungserprobungen, werden wohl nicht von der DRV finanziert werden. In der Regel gibt es jedoch mehrere Veranstalter, bei denen die jeweilige DRV ihre Maßnahmen durchführt. Nehmen Sie zu Ihrem Sachbearbeiter (oder Reha-Fachberater so Sie einen haben) Kontakt auf und erklären Sie ihm die Situation.
=//=am 28.01.2015 | 10:18
Wie lange dauert denn diese Belastungserprobung? Meines Wissens nicht mehrere Wochen. Während dieser Zeit könnte doch bestimmt auch eine andere Person auf Ihren Sohn aufpassen, oder nicht? Ich verstehe manche Leute nicht. Auf der einen Seite gibt man ihnen die Chance, wieder beruflich Fuß zu fassen, auf der anderen Seite tun diese NICHTS selbst dafür. Wie stellen Sie sich denn eigentlich eine solche Maßnahme vor? Die "Organisation" = Berufsförderungswerk hat verschiedene Abteilungen; bei einer Umschulung ist es mit Sicherheit eine Andere als bei der Belastungserprobung. Wie kommen Sie darauf, dass Sie falsch diagnostiziert wurden? Abgesehen davon - selbst wenn es so wäre - läßt sich das alles bei der Aufnahme klären. Wer soll denn eine Zweitmeinung abgeben? Selbst wenn Sie nochmals mit dem Reha-Fachberater in Kontakt treten, kann ich mir gut vorstellen, dass er Ihnen die gleichen oder ähnliche Fragen stellt.
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