Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Belegungsfähige Kalendermonate

von Kiebitz16.09.2018 | 12:35
291 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe 2015 meine letzte ausführliche Rentenauskunft bekommen. Darin umfasst der belegungsfähige Gesamtzeitraum 585 Monate. Darin enthalten 53 Monate beitragsfreie Zeiten, die nicht gleichzeitig Berücksichtigungszeiten sind. Und zu diesen 53 Monaten habe ich Fragen. Sie setzen sich wie folgt zusammen: 1. 12 Monate Fachschulausbildung 2. 1 Monat Fachschulausbildung Übergangszeit 3. 34 Monate Hochschulausbildung (FH) 4. 6 Monate Arbeitslosigkeit. Ich gehe davon aus, dass mir die 34 Monate FH nicht als Berücksichtigungszeit anerkannt werden. Aber ich verstehe nicht, warum mir die Zeiten unter 1, 2 und 4 nicht als Berücksichtigungszeit anerkannt werden. Der Unterschied ist für mich gravierend. Nach Berechnung Rentenversicherung muss ich bis 65 plus 8 Monate auf den Rentenbeginn warten. Werden mir die 19 Monate anerkannt kann ich mit 65 in Rente gehen. Ich bin Jahrgang 54. Das ist für ich das erste Mal, dass ich versuche den Sachverhalt zu klären, bevor ich direkt die Rentenversicherung kontaktiere. Möchte Fakten zur möglichen Korrektur präsentieren können.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kiebitz,

Ihre Frage wurde bereits umfassend beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Jonnyam 16.09.2018 | 12:54
Sie müssen zwischen Anspruch auf Rente und Berechnung der Rente unterscheiden. Für einen Anspruch auf eine Rente für besonders langjährige Versicherte sind 45 Jahre erforderlich. Dabei zählen Schulzeiten nicht mit; Zeiten der Arbeitslosigkeit nur wenn Arbeitslosengeld bezogen wurde, nicht Arbeitslosenhilfe und auch nicht Arbeitslosengeld in den letzten 2 Jahren vor dem Rentenfall. Bei der Rentenberechnung werden Hochschulzeiten nicht bewertet, Fachschulzeiten schon und Arbeitslosengeld auch. Für den Durchschnittswert für die Bewertung der Fschschulzeiten und der Arbeitslosigkeit zählen aber auch die Hochschulzeiten nicht als Lücke, wirken sich also positiv aus.
Kiebitzam 16.09.2018 | 13:54
Vielen Dank für die Antworten. Ich kann mir Anfragen bei der Rentenversicherung sparen zum Thema sparen. Nächstes Jahr werde ich dann die Rente für März 2020 beantragen. Ich glaube, der Thread kann somit als erledigt geschlossen werden.
DRVam 16.09.2018 | 13:32
Sie erreichen mit 65 Jahren und 8 Monaten Ihre Regelaltersgrenze. Die 45 Beitragsjahre würden nur dann eine Rolle spielen, wenn Sie diese ab 63 Jahren und 4 Monaten und vor 65 Jahren und 8 Monaten erreichen und vorzeitig eine abschlagsfreie Rente in Anspruch nehmen wollen. Im Detail können Sie das Ihrer Rentenauskunft entnehmen. Schul- und Studienzeiten sowie Arbeitslosenhilfebezug zählen nicht zu den 45 Beitragsjahren. Fachschulzeiten, im Gegensatz zu Schul- und Studienzeiten, erfahren aber eine rentenrechtliche Bewertung.
chiam 16.09.2018 | 14:57
Berücksichtigungszeiten sind für Kindererziehung. Ich habe den Eindruck, daß Sie sie mit Anrechnungszeiten verwechseln. Diese Zeiten sind Anrechnungszeiten, was man daran erkennt, daß sie als „beitragsfreie Zeiten“ bezeichnet werden. (§ 54 Abs. 4 SGB 6: „Beitragsfreie Zeiten sind Kalendermonate, die mit Anrechnungszeiten, mit einer Zurechnungszeit oder mit Ersatzzeiten belegt sind, wenn für sie nicht auch Beiträge gezahlt worden sind.“)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026