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Experten-Antwort

Belgische KV-Beitrag auch auf deutsche Rente erhoben

von journalist01.02.2013 | 02:28
2265 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nachdem ich zusätzlich zu der deutsche Regelaltersrente auch schon ein Jahr lang eine kleine belgische Rente von etwa Euro 180 erhalte, aus einige Jahren Arbeit in Belgien, hat der belgische ONP die Rente nun neu berechnet und mit etwa Euro 50 gekürzt und zwar mit einem Beitrag zu Krankheit und Invalidität (KuI). Laut der ONP-Internetseite ist der KuI-Beitrag für Pensionierte ein Sozialversicherungsbeitrag zur Finanzierung der Kranken- und Invalidenversicherung und ersetz den Krankenkassebeitrag nicht, gibt auch kein Anrecht auf die Rückzahlung der Gesundheitspflegekosten. Die monatliche KuV-Einbehaltung beträgt 3,55 % des Bruttobetrages der Pension und wird einbehalten von der Pension wenn der Monatsbetrag der Pension Schwellenwerte von 1.642,74 EUR bzw. 1.386,11 EUR überschreitet. Obwohl meine belgische Rente weit unter die Schwellenwerte liegt, hat man die 3.55% auf den gesamten Renten aus Belgien und Deutschland berechnet = Euro 50 im Monat, obwohl die belgische Rente lediglich Euro 180 beträgt (=29% Abschlag). Mit Wohnsitz in Deutschland bezahle ich schon KV- und Pflegeversicherungsbeiträge als Rentner in Deutschland. Ich kann nicht glauben dass es richtig sein kann die deutsche Beitragen zu bezahlen und auch noch darauf den o.g. belgischen Beitrag, der dient nur zur Finanzierung der belgischen und nicht auch der deutschen Krankenversicherung. Ein ähnliche Fall im Forum (Beitrag von Mila am 01.02.2012, betraf damals nur Euro 10 im Monat) wurde leider nicht gelöst, wie es scheint, u.a. weil ONP Fragen darüber nicht beantwortet hat. Vielleicht ist diese Frage nun doch in Deutschland zu beantworten, anhand der o.g. zusätzlichen Informationen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der an die belgische LIKIV abgeführte Abzug für die Gesundheitsversorgung richtet sich unter anderem nach Ihrem Einkommen (somit eventuell auch dem aus Deutschland). Bitte wenden Sie sich an den belgischen Träger da wir hier keine Aussagen über die Erhebung dieser Abgabe treffen können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

B´sonam 01.02.2013 | 10:05
Mit großer Wahrscheinlichkeit wird Ihnen diese Frage nicht von einem Experten der Deutschen Rentenversicherung beantwortet werden (können). Ihr Anliegen betrifft das Renten-/Sozialversicherungsrecht in Belgien, dorthin sollten Sie sich mit Ihrer Frage wenden.
Deutsche Rentenversicherung
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