Hallo Herr Ratlos,
Ihre Anfrage lässt sich nicht wirklich zielführend und abschließend im Rahmen dieses Forums beantworten. Insoweit können wir Ihnen nur empfehlen, sich nach Erhalt des Bescheides für nähere Erläuterungen an eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe zu wenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wer hat denn 2009 festgestellt, dass die Betreffende erwerbsunfähig ist? Zudem müssen versicherungstechnische Voraussetzungen erfüllt sein.
Der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit im Jahr 2009 ist durch ärztliche Atteste belegt sowie durch ein Gutachten, das im Auftrag der Rentenverssicherung im Jahr 2023 erstellt wurde. Der Gutachter bescheinigt dort den Eintritt der Erwerbsunfhigkeit bereits im Jahr 2009.
Waren denn beim so festgestellten Eintritt der Erwerbsminderungsdatum die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt?
Denn wenn dem nicht so ist/wäre, braucht man sich auch über die Zurechnungszeiten keine Gedanken mehr zu machen.
Diese Voraussetzungen, die VOR Eintritt der Erwerbsminderung vorliegen müssen, lassen sich dann durch spätere Beitragszeiten oder zu berücksichtigende Zeiten (wg. der Kinder) nicht mehr 'aufholen'.
Der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit im Jahr 2009 ist durch ärztliche Atteste belegt sowie durch ein Gutachten, das im Auftrag der Rentenverssicherung im Jahr 2023 erstellt wurde. Der Gutachter bescheinigt dort den Eintritt der Erwerbsunfhigkeit bereits im Jahr 2009.
Bevor man sich Gedanken macht, wie die entsprechende Erwerbsminderungsrente im Detail berechnet wird, wäre es sinnvoll diese zunächst mal zu beantragen und dann bei einer Bewilligung entsprechende Gedanken zu machen. Hier werden Tatbestände fiktiv unterstellt, obwohl bisher nicht mal ein Antrag gestellt wurde. Warten Sie die Expertenantwort ab. Ich bin mir fast sicher, dass diese auch zunächst mal auch eine Antragstellung und das Abwarten des Bescheides empfehlen wird, ohne vorher zu spekulieren was sein könnte wenn.
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