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Experten-Antwort

Bemessungsgrundlage Übergangsgeld

von Rüdiger Wiesenthal08.10.2016 | 14:44
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9 Antworten

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Hallo kann mir jemand helfen. Die Höhe meines Übergansgeldes wurde aus dem letzten Monat meiner Tätigkeit berechnet. In diesem Monat hatte ich eine Lohnfortzahlung von 21 Tagen und 9 Tage Krankengeldbezug. Der Arbeitgeber hat das verminderte Gehalt bescheinigt. Die Rentenversicherung nimmt nun als Bemessungsgrundlage das geringe Gehalt. Ist das rechtlich in Ordnung? Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Rüdiger Wiesenthal,

die DRV zieht in der Regel, wie in Ihrer Situation, zur Ermittlung der Höhe des Übergangsgeldes die Berechnungsgrundlagen heran, welche der Krankenkasse zur Berechnung des Krankengeldes gedient haben. Diese Berechnungsdaten werden übernommen.

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8 Antworten

W*lfgangam 08.10.2016 | 14:57
Hallo Rüdiger Wiesenthal, eine (umfassende) Antwort finden Sie sicher hier im aktuellen "Gemeinsamen Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld": http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Individuell wird sicher noch ein anderer User oder Experte/in auf Ihren Sachverhalt drauf eingehen. Gruß w.
Herz1952am 08.10.2016 | 17:32
Es kommt jetzt darauf an, wie die RV den Tagessatz berechnet hat. Durch Division durch die bezahlten Tage und der Multiplikation mit den durchschnittlich bezahlten Tagen würde das sich ausgleichen. Wahrscheinlich wird aber nach Kalendertagen gerechnet in der Zeit in die die 21 Tage gefallen sind. Ich kenne die Berechnung nur aus den Krankengeldbescheinigungen. Damals wurden 3 Monate durch 65 bezahlte Tage geteilt, dies ergab dann das Ergebnis pro Wochentag (wurde nach Wochen-Arbeitstage gezahlt. Heute wird auf die Kalendertag durchgerechnet. Bei ÜGeld werden dann auch die Wochenenden mit bezahlt, außer, die Reha endet am Freitag. Das betrifft dann nur dieses eine Wochenende.
Herz1952am 08.10.2016 | 18:05
Hier noch ein Link, der vielleicht zur Klärung beiträgt: http://www.finkenbusch.de/?p=2352 Eine genaue Erklärung, wie z.B. bei Teilmonaten gerechnet wird, habe ich leider nicht gefunden. In Ihrem Fall könnte ich mir vorstellen, dass die 9 Tage Krankengeldbezug mit eingerechnet werden ("brutto"). Dann wäre die Sache auch korrekt.
Herz1952am 08.10.2016 | 21:48
Hier sind die Erläuterungen für den Arbeitgeber zum Ausfüllen des Formulars. Sie finden die Nummer des Formularvordruckes auch in diesem Formular und können es sich auch abrufen. (Formular G0515). https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Schauen Sie sich das an und machen Sie es, wie es "von der anderen" vorgeschlagen wurde. Meines Erachtens sollt nämlich ein "voller" Monat bescheinigt werden. Im Formular ist allerdings auch eine Frage nach Krankengeld dabei. Ich habe es allerdings nur "überflogen".
der anderenam 08.10.2016 | 20:42
Die Berechnung ist so nicht korrekt. Eigentlich müssten die Werte vom Monat vor der Arbeitsunfähigkeit herangezogen werden. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber, die richtige Bescheinigung nachzureichen, damit die Berechnung korrigiert werden kann.
Karin Meisenam 09.10.2016 | 17:57
Sehr geehrter Herr oder Frau GroKo , Sie scheinen ja wirlich viel Zeit zu haben um Ihre dämlichen Antworten hier öffentlich zu machen. Von Hartz 4 läßt es sich gut leben!! Nicht wahr!!
GroKoam 10.10.2016 | 07:48
Keine Ahnung, sag Du mir ob Du gut davon Leben kannst. An Zeit scheint es Dir auch nicht zu mangeln. Ein Tipp von mir, bei den Beleidigungen solltest Du mehr Kreativität einbringen, das wirkt doch sehr Altbacken.
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