Hallo Dolleen,
Sie meinen sicher "die in seiner (!) Versicherungsinformation ausgewiesene Erwerbsminderungsrente".
Dabei ist es erst einmal richtig, dass dieser Rentenbetrag einen guten Anhaltspunkt für die Witwenrente bietet, da bei beiden Rentenarten Zurechnungszeiten ermittelt werden. Der Betrag in der Renteninformation ist die Erwerbsminderungsrente, die (ca.) gezahlt würde, wenn aktuell Erwerbsminderung eintreten würde. Dementsprechend wären 55 % davon ungefähr der Betrag, der als Witwenrente zustehen würde, wenn in diesem Jahr der Tod eintreten würde.
Wie Sie schon selber gesehen haben, handelt es sich aber um "Momentaufnahmen", die sich im weiteren Verlauf der Jahre noch ändern können. Zwar wird auch bei einem Tod im Ausland die Zurechnungszeit ermittelt - aber diese geht immer vom Tod bis zum 60. Lebensjahr. Die Zeit vom Verzug bis zum Tod wäre dagegen eine Lücke, die sich natürlich auf die Rentenhöhe auswirken wird.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.