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Experten-Antwort

Bemessungsgrundlage Witwenrente bei Wegzug und Tod im Ausland

von Dolleen02.08.2012 | 14:18
1918 Ansichten
1 Antworten
Hallo, welche Bemessungsgrundlage für meine Witwenrente wird zugrunde gelegt, wenn mein Mann, der 5 Jahre in die DRV eingezahlt hat, ins Ausland verzieht und bspw. dort stirbt? Ich habe einmal gehört, dass die Bemessunsgrundlage die in meiner Versicherungsinformation ausgewiesene Erwerbsminderungsrente ist. Gilt dies auch dann? Denn in der Erwerbsminderungsrente sind doch noch Zurechnungszeiten mit drin, die mein Mann im Ausland gar nicht bekommen kann .... Danke für die Antwort

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.08.2012 | 14:37

Hallo Dolleen,

Sie meinen sicher "die in seiner (!) Versicherungsinformation ausgewiesene Erwerbsminderungsrente".

Dabei ist es erst einmal richtig, dass dieser Rentenbetrag einen guten Anhaltspunkt für die Witwenrente bietet, da bei beiden Rentenarten Zurechnungszeiten ermittelt werden. Der Betrag in der Renteninformation ist die Erwerbsminderungsrente, die (ca.) gezahlt würde, wenn aktuell Erwerbsminderung eintreten würde. Dementsprechend wären 55 % davon ungefähr der Betrag, der als Witwenrente zustehen würde, wenn in diesem Jahr der Tod eintreten würde.

Wie Sie schon selber gesehen haben, handelt es sich aber um "Momentaufnahmen", die sich im weiteren Verlauf der Jahre noch ändern können. Zwar wird auch bei einem Tod im Ausland die Zurechnungszeit ermittelt - aber diese geht immer vom Tod bis zum 60. Lebensjahr. Die Zeit vom Verzug bis zum Tod wäre dagegen eine Lücke, die sich natürlich auf die Rentenhöhe auswirken wird.

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