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Bemessungsgrundlagen Hinzuverdienst ALG1 teil-EM

von Bernd195420.02.2010 | 23:57
1651 Ansichten
3 Antworten
Hallo zusammen, ich lese bereits eine Weile mit und habe nun folgendes Problem: Ich bin Jahrgang 54, männlich und seit 10/2008 teilweise EM, da Berufsunfähig. Zur Zeit beziehe ich ALG1, obwohl ich nach 32 Jahren im Betrieb noch ungekündigt bin. Das ALG1 liegt mit ca. 2200,- Euro unter meiner Hinzuverdienstgrenze von 3400,-, aber ich habe hier irgendwo erfahren, dass nicht das ausgezahlte ALG1 als Hinzuverdienst zur EM-Rente angesetzt wird sondern das Brutto-Bemessungs-Entgelt. Welchen Betrag aus meinem ALG1-Bescheid (Bemessungsgrundlagen) muss ich hier ansetzen? Dort gibt es einmal das "Bemessungsentgelt täglich (176,-)" und das "Leistungsentgelt täglich (109,-)". Das Bemessungsentgelt hat ja nichts mehr mit meiner heutigen Situation zu tun, da es auf meinem damaligen Verdienst beruht, der oberhalb der Bemessungsgrenze lag. Vom Leistungsentgelt bekomme ich nur 67% ausgezahlt, was eher einem Brutto/Netto Verhältnis entspricht. Meine Frage ist nun, ob mir die EM-Rente gekürzt oder einbehalten wird, wenn ich mit den oben angegebenen Daten ALG1 beziehe. Vielen Dank vorab! Gruß Bernd1954

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 22.02.2010 | 13:41

Beim Zusammentreffen von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit Arbeitslosengeld ist § 96a SGB VI anzuwenden. Hierbei wird das dem Arbeitslosengeld zugrundeliegende Bemessungsentgelt angerechnet. Die Höhe des Arbeitslosengeldes (Leistungsentgelt) bzw. der Zahlbetrag sind hierbei unerheblich. Sofern das zugrundeliegende Bemessungsentgelt die Hinzuverdienstgrenze überschreitet ist die Rente entsprechend nur anteilig zu leisten oder ruht in vollem Umfang.

Wir empfehlen Ihnen sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger zur Klärung des Sachverhaltes und Vermeidung von Überzahlungen in Verbindung zu setzen.

2 Antworten

Paulaam 21.02.2010 | 08:42
Hallo Bernd, Sie haben richtig gehört: Maßgebend bei der Prüfung der Hinzuverdienstgrenze ist das "Bemessungsentgelt". In Ihrem Falle also 176 X 30 = 5.280 Euro. Die Hinzuverdienstgrenze wird also bei weitem überschritten, sodass die EM-Rente nicht mehr zu zahlen ist. Wichtig: die Rente fällt nicht weg. Bei Wegfall des ALG1 ist die Rente wieder zu zahlen. Paula
Bernd1954am 22.02.2010 | 13:03
Vielen Dank für die Antwort Paula! Ich hatte es so schon befürchtet, auch wenn ich es als ungerecht empfinde. Gruß Bernd
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