Ohne Einsicht in Ihre Unterlagen ist der Sachverhalt schwer nachvollziehbar. Hier sollten Sie sich nochmals mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung setzen und sich die Berechnung nochmals genau erläutern lassen. Falls Sie dann immer noch nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen Widerspruch gegen den Übergangsgeldbescheid einzulegen. Die Entscheidung wird dann nochmals überprüft.