Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Bemessungszeitraum ÜG /Mehrarbeit

von Joachim Thomas01.03.2015 | 17:46
879 Ansichten
2 Antworten
Hallo! Ich zweifle an der Richtigkeit eines letztens erstellen ÜG Bescheides. Frage: Was bedeutet "zuletzt abgerechneter Zeitraum" hinsichtlich geleisteter Mehrarbeit ? In meinem Fall wird durch den Arbeitgeber im laufenden Monat Grundgehalt gezahlt und die im vorangegangenen Monat geleisteten Schichtzuschläge,Mehrarbeitsstunden,Urlaubstage,Krankheitstage etc. abgerechnet. Im für die ÜG Berechnung herangezogenen Monat 11/14 wurden also die Stunden des Monats 10/14 abgerechnet, was leider wenige waren. Im eigentlichen Monat 11/14 habe ich aber fast 30 Stunden Mehrarbeit geleistet, die dann im Monat 12/14 mit fast 500,- Mehrarbeitszuschlag zu Buche schlugen.. Da es bei mir wg. hoher betrieblicher Sonderzahlungen um das normale Netto ohne Hinzurechnungsbetrag geht, ist es wichtig, das das normale Brutto ohne Hinzurechnungsbetrag so hoch wie möglich ausfällt...denn das ÜG, und jetzt folgend das Krankengeld sind bei 100% des letzten Netto gedeckelt ... Frage: Wie werden Mehrarbeitszuschläge behandelt, die im Bemessungszeitraum 11/14 erzielt, aber erst in 12/14 ausgezahlt wurden? Für sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar... Grüße vom Joachim

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.03.2015 | 09:45

Guten Tag Herr Thomas,

laut § 47 SGB IX wird das Regelentgelt als Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld aus dem „..im letzten vor Beginn der Leistung oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum ....“ ermittelt.

In der Praxis ergibt sich dies aus den Angaben des Arbeitgebers auf der „Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Übergangsgeldes“ (Teil B des Fragebogens G 510). Diese Bescheinigung wird in der Regel einem Bescheid über Bewilligung einer Rehabilitationsmaßnahme bereits beigefügt, mit der Bitte um Weiterleitung an den Arbeitgeber.

Für weitergehende Erläuterungen des Bescheides über die Berechnung des Übergangsgeldes bzw. Fragen zur Ermittlung des Regelentgelts im konkreten Einzelfall sollten Sie Kontakt zur zuständigen Sachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers aufnehmen. Sie könnten sich auch an die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.

1 Antworten

???am 01.03.2015 | 19:52
Maßgebend ist immer der Lohn, der im Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme zuletzt abgerechnet wurde. Der Lohn für Ihre Überstunden in 11/2014 wäre also nur dann zu berücksichtigen, wenn Sie die Kur erst nach der Lohnabrechnung im Dezember angetreten haben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026