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Experten-Antwort

Benachrichtigung bei Gutachter-Terminen

von Gastleser01.12.2011 | 20:33
1734 Ansichten
4 Antworten
Liebes Forum, gibt es eigentlich eine Richtlinie, wie lange ein EM-Renten-Antragsteller vor einem angesetzten Gutachter-Termin schriftlich von der DRV oder vom Gutachter benachrichtigt werden muss? Vielen Dank bereits im Voraus für gegebene Antworten. Der Gastleser

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.12.2011 | 07:54

Hallo Gastleser,

bezüglich der Gutachtertermine gibt es keine Richtlinie.

3 Antworten

Sozialröchler?am 02.12.2011 | 04:04
Nein.
Hanniam 02.12.2011 | 12:10
Wollen Sie in Urlaub fahren? Sonst könnten Sie ja kaum Probleme mit einem kurzfristigen Termin haben. Die Unterlagen zum Mitnehmen kann man alle vorbereiten, sobald man weiß, dass ein Gutachtertermin ansteht. Ich fand es jedenfalls gut, als ich angerufen wurde, ob ich wegen der Absage eines anderen Patienten bereits am übernächsten Tag kommen könne ("dann habe ich den Schiet wenigstens hinter mir"). Tatsächlich war der Gutachter sehr nett und über das Krankheitsbild bestens informiert (leider nicht bei allen Ärzten der Fall). Also keine Panik!
Gastleseram 02.12.2011 | 15:00
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Und zur Information für @Hanni: Ich hab weder Panik, noch Probleme mit kurzfristigen Terminen, noch will ich in Urlaub fahren (sonst hätte ich wohl kaum EM-Rente beantragt). Auch habe ich alle Gutachtertermine bereits hinter mir. Es ging mir lediglich um eine theoretische Frage, da meine Benachrichtigungen zu den jeweiligen Terminen unterschiedlich gelaufen sind. Diese Frage ist hinreichend beantwortet und ich danke für die schnelle, unkomplizierte Möglichkeit, in diesem Forum Auskünfte zu erhalten. Viele Grüße Der Gastleser
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