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Experten-Antwort

über die Mütterrente

von Ajda Öztürk07.10.2023 | 21:18
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Mutter Semire Turunç (geboren am 15.05.1960) arbeitete von 1978 bis 1997 als Arbeiterin bei der Triumphe GmbH. Sie brachte 4 Kinder in Deutschland zur Welt. Unsere Geburtsjahre waren jeweils 1979, 1983, 1986 und 1991. Meine Mutter und mein Vater sind 1997 in die Türkei zurückgekehrt. Daher wende ich mich in ihrem Namen an Sie. Wann kann meine Mutter die Mutterschaftsrente erhalten? Die Mutter meiner Mutter ist auf die gleiche Weise in die Türkei zurückgekehrt und hat für jedes Kind, das sie geboren hat, ab dem 63. Lebensjahr Mutterschaftsrente erhalten. Wie und wo können wir den Antrag stellen? Wenn Sie ein Antragsformular haben, könnten Sie es mir zuschicken? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe im Voraus Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ajda Öztürk, 

 

eine "Mutterschaftsrente" gibt es in der Deutschen Rentenversicherung nicht. Allerdings können Zeiten der Kindererziehung (allein oder zusammen mit den Beschäftigungszeiten) in Deutschland zu einem (höheren) Rentenanspruch führen. 

Ob die Zeiten der Kinderziehung bei Ihrer Mutter anerkannt werden können, ist allerdings von verschiedenen Voraussetzungen abhängig.

Ihre Mutter sollte einen Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten stellen und eine Rentenauskunft anfordern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

DaViam 09.10.2023 | 06:08
Hallo, hat sich Ihre Mutter die deutschen Beitragszeiten erstatten lassen nachdem sie in die Türkei gezogen ist? Normalerweise wird vor einer Beitragserstattung das Versicherungskonto geklärt (auch die Kindererziehungszeiten). Falls das passiert ist, steht Ihrer Mutter keine deutsche Rente mehr zu, weil sie sich ja alles erstattet bekommen hat. Wenn das nicht passiert ist, hat Ihre Mutter in Deutschland einen Rentenanspruch. Ihre Mutter sollte die deutsche Rente über die türkische Rentenversicherung beantragen (SGK). Die SGK setzt sich dann mit der deutschen Rentenversicherung in Verbindung. Falls noch Fragen offen sind, kommt man dann direkt auf Ihre Mutter in der Türkei zu mit den evtl noch fehlenden Formularen. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
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