Hallo Ajda Öztürk,
eine "Mutterschaftsrente" gibt es in der Deutschen Rentenversicherung nicht. Allerdings können Zeiten der Kindererziehung (allein oder zusammen mit den Beschäftigungszeiten) in Deutschland zu einem (höheren) Rentenanspruch führen.
Ob die Zeiten der Kinderziehung bei Ihrer Mutter anerkannt werden können, ist allerdings von verschiedenen Voraussetzungen abhängig.
Ihre Mutter sollte einen Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten stellen und eine Rentenauskunft anfordern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung