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beratungsärztlicher Dienst der RV

von Elisabeth28.10.2010 | 21:26
5130 Ansichten
31 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe am 9.9.10 die Stellungnahme des beratungsärztlichen Dienstes angefordert und bis heute nichts mehr von der RV gehört. Heute habe ich einmal bei der RV nachgefragt, was denn aus meinem Antrag geworden sei. Ich habe von dem SB gehört, dass die Versendung von Gutachten sehr teuer sei und deshalb früher von den Versicherten selbst zu tragen sei, was sich inzwischen geändert hätte. Außerdem würde man nicht gern interne Gutachten herausgeben, weil der Oberboss der RV vorher gefragt werden müsste. Wie komme ich an diese Stellungnahme?

31 Antworten

Stefannnam 28.10.2010 | 23:32
Ihnen wurde telefonisch ja keine Absage erteilt, also üben Sie sich in Geduld. Wird die Stellungnahme denn für irgendwas benötigt oder interessiert es sie nur ?
Elisabetham 29.10.2010 | 07:13
Eine andere Behörde hat mich gebeten, die RV von der Schweigepflicht zu entbinden.
Nixam 29.10.2010 | 08:17
Ärtzliche Gutachten stehen bei uns unter Staatsgeheimnis und werden niemanden gegenüber offenbahrt. Nein, im Ernst: Wir legen den Vorgang dem Ärztlichen Dienst vor mit der Frage, ob die Unterlagen dem Versicherten oder nur seinem Hausarzt gegenüber offenbahrt/übersandt werden dürfen. In solchen Fällen kann das schonmal 14 Tage dauern, bis die Akte von unserem Ärztlichen Dienst mit dieser Frageklärung zurückkommt und wir das Gutachten an den Versicherten übersenden. ANTWORTEN muss Ihnen Ihre RV. Nur es dauert halt etwas länger. Warten Sie einfach mal ab. Viele Grüsse Nix
Klemensam 29.10.2010 | 09:20
Ich muss mich hier der Kritik was die Bearbeitungszeiten- zum Teil jedenfalls - auch anschließen. Wenn jemand am 9.9. eine Kopie anfordert und diese am 28.10. ( also nach ca. 7 ! Wochen ) immer noch nicht erhalten hat, kann man so etwas doch nicht mit Akten hin und her geschiebe entschuldigen und dem Motto : " Das dauert halt seine Zeit " entschuldigen oder rechtfertigen . Da liegt doch im gesamtem Ablauf / in der Organisation und/oder in der Arbeitsweise der damit betrauten Personen ein Versäumniss vor . So eine Anfrage / Vorgang muss doch in max. 2 Wochen abgearbeitet sein ! Das manche Sachbearbeitrer im Hause der RV solche langen Zeitspannen der Bearbeitung offensichtlich als völlig " normal " ansehen, halte ich aber auch für sehr sehr bedenklich...
Klemensam 29.10.2010 | 09:42
Grundsätzlich haben Sie ja Recht . Nur geht es hier im Fall von @elisabeth ja nicht um irgendwelche versäumten " Mitwirkungspflichten " , sondern um eine Anforderung eines Berichtes. Ich sehe hier nur konkret das Problem, da es sich ja um " interne " Unterlagen der RV handelt, ob diese überhaupt an den Antragsteller verschickt werden dürfen. Diese Frage ist doch aber ganz simpel mit Ja oder Nein zu beantworten. Wenn dies der SB nicht entscheiden darf, muss es halt der Vorgesetzte oder der med. Dienst. Wie auch immer dann entdschieden wird, muss dann doch lediglich ein entsprechendes Schreiben gefertigt werden mit Kopie der angeforderten Unterlagen oder eben nicht. Und das dauert jetzt schon 7 Wochen ?? Das mag verstehen wer will...
..-..am 29.10.2010 | 09:30
Aus meiner Erfahrung heraus ist die Privatwirtschaft ist keinen Scheiß besser. Wenn die Versicherten immer und zügig Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen würden, wäre auch eine schnellere Bearbeitung seitens der DRV möglich. Komisch ... alle Versicherten denken Sie sind die Einzigen und wenn Ihnen nicht sofort geantwortet wird ist der Mitarbeit faul. - Es gibt auch schwarze Schafe, aber die haben wir überall - Mal anrufen und ordentlich nach dem Sachstand fragen hilft meist.
Elisabetham 29.10.2010 | 19:02
Danke Sozialrechtler für deine hilfreiche Stellungnahme! Die andere Behörde besteht auf die kompletten Gutachten. Sie ist der Meinung, dass ihr ärztlicher Dienst sich nur dann eine wissenschaftlich fundierte Meinung bilden kann, wenn sie sämtliche Unterlagen hat.
Stefannnam 29.10.2010 | 20:33
Und dürfte ich dazu zwei Fragen stellen ? 1. Warum ist diese andere Behörde sich selbst zu fein direkt bei der DRV anzufragen ? 2. Warum wurde der DRV nicht gesagt " die Stellungnahme benötigt die XY-Behörde" ? In beiden Fällen hätte dies sicherlich zur Beschleunigung beigetragen.
Elisabetham 29.10.2010 | 20:52
Hallo Stefannn! 1.Die andere Behörde möchte eine Schweigepflichtentbindung, dann fordern sie sämtliche Unterlagen an und ich kenne die Unterlagen nicht. 2. Hilft mir das etwas, wenn ich den Zweck der RV mitteile? Ich dachte der Zweck wäre egal.
Machts Sinnam 29.10.2010 | 22:34
... fördert die Rechtskenntnis: Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage z u z u s t i m m e n http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__60.html . Er soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__62.html . Bei der Feststellung, ob die Voraussetzungen einer anderen Sozialleistung vorliegen, sollen bereits vorhandene Untersuchungsbefunde verwertet werden. Durch Vereinbarungen haben die Leistungsträger sicherzustellen, dass Untersuchungen unterbleiben, soweit bereits verwertbare Untersuchungsergebnisse vorliegen http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__96.html . Daher wird die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht und die Zustimmung zur Beiziehung der Unterlagen von der DRV wohl nicht zu umgehen sein. Gruß! Machts Sinn
Elisabetham 30.10.2010 | 19:42
Auf die letzten Beiträge möchte ich gern antworten: Die RV nimm nur zu meiner aktuellen Erwerbsfähigkeit Stellung. mehr interessiert sie nicht. Bei der anderen Behörde geht es aber um die Ermittlung eines Zusammenhang zwischen Schädigung und Krankheit. Über dieses Problem habe ich mit dem SB der anderen Behörde gesprochen. Der SB sagte, dass man Aspekte auch aus diesen Gutachten herauslesen könnte. Ich finde, dass man aus einer Glaskugel besser etwas herauslesen kann. Warum fragt die andere Behörde nicht die Ärzte der RV , ob sie den Zusammenhang sehen oder nicht. Das würde ich denen doch erlauben.
Elisabetham 30.10.2010 | 23:11
Hallo machtSiinn! "Das Akteneinsichtsrecht nach § 25 SGB X http://dejure.org/gesetze/SGB_X/25.html dürfte somit eher gegenüber der "anderen Behörde" - in die beigezogenen Unterlagen - als gegenüber der DRV bestehen." Ich stehe bezüglich deines Beitrages völlig auf dem Schlauch. Sei nicht böse. Kannst du mir bitte, dass,was du meinst, etwas besser erklären?
Elisabetham 31.10.2010 | 11:48
Danke, Sozialrechtler!
Machts Sinnam 29.10.2010 | 09:44
Nein, das verzögert weiter! Hilfreich ist allein, solche Störfaktoren von vornherein zu vermeiden ... Ist das Selbstverständnis unter DRV-Mitarbeitern "ansteckend"? Gruß! Machts Sinn
Trottelam 29.10.2010 | 09:44
Zitat von Machts Sinn anzeigenausblenden
Nur es dauert halt etwas länger. Warten Sie einfach mal ab.
Bei der DRV dauert es immer etwas länger, muss man immer warten! Für ihre Mitarbeiter ist das selbstverständlich - solches von "Obenherab"! So funktionieren Behörden eben, das Geld kommt ja von den Bürgern. Ein Privatbetrieb ginge so sehr schnell pleite. Gruß! Machts Sinn
Was sind sie bitte für ein Tro.... Armer, verbitterter Mensch. Was ist noch gleich der Sinn Ihrer Hassparolen??? Würde mich mal interessieren. Wem sollen denn IHRE Beiträge helfen. Ausser das sie Ihrer kranke Psyche helfen. Unfassbar, was es für Menschen gibt, absolut unfassbar.
Nixam 29.10.2010 | 09:52
Zitat von Machts Sinn anzeigenausblenden
Nur es dauert halt etwas länger. Warten Sie einfach mal ab.
Bei der DRV dauert es immer etwas länger, muss man immer warten! Für ihre Mitarbeiter ist das selbstverständlich - solches von "Obenherab"! So funktionieren Behörden eben, das Geld kommt ja von den Bürgern. Ein Privatbetrieb ginge so sehr schnell pleite. Gruß! Machts Sinn
Stellen Sie mehr Personal ein, das auch gut bezahlt ist, dann gehts natürlich auch schneller. Aber dafür verdient man/frau im öffentlichen Dienst auch ein bisschen weniger als in der freien Wirtschaft. Nix
Machts Sinnam 29.10.2010 | 10:16
... auch das lohnt sich nicht, denn es hat mit dem Kerngeschäft nichts zu tun. Offensichtlich sind bei der DRV viel zu viele - auch Vorgesetzte - mit solchem Krampf beschäftigt, anstatt Vermeidungsstrategien zu entwickeln. Gruß! Machts Sinn
Voll erfülltam 29.10.2010 | 11:13
Zitat von Machts Sinn anzeigenausblenden
Da lohnt sich ggf. ein Erinnerungsschreiben über den Vorgesetzten (Wenn schon telefonisch nachgefragt wurde und nichts passiert ist).
... auch das lohnt sich nicht, denn es hat mit dem Kerngeschäft nichts zu tun. Offensichtlich sind bei der DRV viel zu viele - auch Vorgesetzte - mit solchem Krampf beschäftigt, anstatt Vermeidungsstrategien zu entwickeln. Gruß! Machts Sinn
Ihr Studium hat sich voll und ganz gelohnt. Sie schaffen es Beiträge en masse zu schreiben, die weder Hilfe bringen, noch Sinn machen. Aber das können sie sehr gut. Da sie es zweifelsfrei gewohnt sind, das sich niemand für Ihre Aussagen interessiert, da sie völlig sinnfrei sind, mein Rat : Weitermachen, so haben die User hier wenigstens wieder etwas zu lachen. Jeder lacht doch schleisslich gerne über den kleinen Giftzwerg, der mit hochrotem Kopf wirld fuchtweld durch die Gegend rennt, und sich über alles und jeden aufregt.... ....bis er dann irgendwann schliesslich platzt. Gott sei dank!!!! Wir hoffen auf viele weitere lustige Beiträge ihrerseits zur absoluten Belustigung unsererseits!!
Machts Sinnam 29.10.2010 | 12:35
Zitat von Voll erfüllt anzeigenausblenden
@ Voll erfüllt, ich möchte darauf gerne indirekt antworten: Von den Schlechten verlacht zu werden ist fast schon ein Lob. (Erasmus von Rotterdam) und: Getroffene Hunde bellen. und: Was Ve über MS sagt, sagt mehr über Ve als über MS! Trotzdem: Jeder ist für etwas gut - zur Not kann er als schlechtes Beispiel dienen. Gruß! Machts Sinn
Voll erfülltam 29.10.2010 | 12:59
Zitat von Machts Sinn anzeigenausblenden
Jeder lacht doch schleisslich gerne über den kleinen Giftzwerg, ... Wir hoffen auf viele weitere lustige Beiträge ihrerseits zur absoluten Belustigung unsererseits!!
@ Voll erfüllt, ich möchte darauf gerne indirekt antworten: Von den Schlechten verlacht zu werden ist fast schon ein Lob. (Erasmus von Rotterdam) und: Getroffene Hunde bellen. und: Was Ve über MS sagt, sagt mehr über Ve als über MS! Trotzdem: Jeder ist für etwas gut - zur Not kann er als schlechtes Beispiel dienen. Gruß! Machts Sinn
Super!!!! Ganz grosses Kino!! Ich bin noch mehr, als voll des Lobes. Schade nur, das sie zwar superschlau sind ( also Einbildung ist ja mittlerweile als Bildung anerkannt ), aber sich im Rentenrecht leider überhaupt nicht auskennen. Daher fragt sich der nromale Mensch natürlich, was Ihre Beiträge sollen, da sie niemandem helfen. Aber das sie Ihre Wut und Verbitterung hier abreagieren, zeigt natürlich auch einem Blinden was für ein charakterstarker, hochintelligenter Mensch sie doch sind. Also müllen sie weiter das Forum mit Ihren Hassparolen voll. Sie fühlen sich dann anscheinend besser, und müssen sich nicht an Menschen abreagieren. Und das ist doch allemal das Beste!!
Sozialrechtleram 29.10.2010 | 14:02
Gemäß § 25 Abs. 4 SGB X haben Sie das Recht die Akte uneingeschränkt einzusehen und entweder selbst Kopien zu fertigen oder anfertigen zu lassen (Abs. 5). Ärzte, auch die der DRV sind nur zur Erteilung von Auskünften, nicht zur Herausgabe von Unterlagen, verpflichtet, wenn es gesetzlich geregelt ist oder sie schriftlich vorher eingewilligt haben. Pauschale Schweigepflichtenbindungserklärungen sollte man grundsätzlich aus Eigenschutz nicht unterschreiben. Wenn die andere Behörde etwas bestimmtes wissen will, dann kann auch eine konkrete Frage gestellt werden, die dann der Arzt beantwortet und Ihnen zur Genehmigung der Auskunft vorlegt. Sie sind nicht verpflichtet die Katze im Sack zu kaufen. Das Risiko von Fehlbeurteilungen ist in der Medizin groß, weshalb ja auch die Krankenkassen die Einholung einer Zweitmeinung bezahlen. Besonders mißtrauisch sind die RV, denn trauen nur den von ihr bezahlten Ärzten.
Nixam 30.10.2010 | 11:48
Hallo Elisabeth! Müssen Sie nun wirklich die Unterlagen kennen, welche der RV-Träger der anderen Behörde übersendet? Möglicherweise erhalten Sie die Unterlagen - früher oder später - vom RV-Träger übersandt. Wenn Sie nun in diesen Gutachten ein "Haar in der Suppe" finden, was wollen Sie dann machen? Wollen Sie das Gutachten dann an den RV-Träger senden mit der Bitte um Berichtigung? Ich finde, dass derartige Diskussionen nun wirklich nicht helfen, bei der Entscheidungsfindung. Einerseits wollen Sie schnellstmögliche Hilfe, andererseits laufen Sie Gefahr, durch die Übersendung der Unterlagen an Ihre Person, mit Ängsten, Enttäuschungen über den Inhalt der Gutachten umgehen zu müssen, was das Verfahren bei Ihrer anderen Behörde nicht unbedingt beschleunigt. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Nix
Machts Sinnam 30.10.2010 | 21:35
Hallo Elisabeth, ich glaube auch, dass die Akte informativer ist als eine Glaskugel. Und da "die andere Behörde" entscheidet, muss sie sich selbst vom Sachverhalt überzeugen, kann das also nicht den Ärzten der RV überlassen. Das Akteneinsichtsrecht nach § 25 SGB X http://dejure.org/gesetze/SGB_X/25.html dürfte somit eher gegenüber der "anderen Behörde" - in die beigezogenen Unterlagen - als gegenüber der DRV bestehen. Gruß! Machts Sinn
Machts Sinnam 30.10.2010 | 23:40
Hallo Elisabeth, wenn ich alles richtig verstanden habe, geht es bei Dir derzeit nicht um ein Rentenverfahren bei der DRV, sondern um ein weiteres Verfahren "bei einer anderen Behörde", für das Du eine Stellungnahme des beratungsärztlichen Dienstes angefordert hast; die "andere Behörde" möchte aber die gesamten ärztlichen Unterlagen von der DRV? Wie schon dargestellt, denke ich nicht, dass die DRV Dir gegenüber verpflichtet ist, für Dich (zur Weitergabe) eine beratungsärztliche Stellungnahme anzufertigen. Allerdings wird die DRV der anderen Behörde die ärztlichen Unterlagen zur Verfügung stellen müssen. Und von Dir wird im Rahmen Deiner Mitwirkungspflichten gegenüber der "anderen Behörde" verlangt werden können, dass Du dem zustimmst. Um letztlich auch selbst zu erfahren, was da von der DRV zur "anderen Behörde" gegangen ist, wirst Du Dich an die "andere Behörde" wenden müssen - und nicht an die DRV. Wenn weitere Nachfragen sind - gerne! Gruß! Machts Sinn
Sozialrechtleram 31.10.2010 | 00:25
Das ist eine völlig blödsinnige Behauptung, allerdings typisch für Abschreiber, wie man sie häufig bei Behörden antrifft. Sie brauchen einen juristischen Vertreter, kostengünstig und effizient sind die Sozialverbände, der Ihren Anspruch auf eine Begutachtung nur aufgrund von festgestellten Tatsachen, erfolgten Behandlungen und eigener Untersuchung durchsetzt. Sie können natürlich auch eine Kopie des "Gutachtens" nehmen, die Meinungen und sonstigen nicht medizinischen Angaben schwärzen (geht ja heutzutage locker mit nem Bildbearbeitungsprogramm) und das dem Arzt des ärztlichen Dienstes der Behörde unter Maßgabe der Geheimhaltung nach § 203 StGB zukommen lassen. Wenn der damit dann nicht klar kommt, ist er fachlich nicht qualifiziert. Und gibt es Differenzen in der Beurteilung des Ergebnisses, dann sind die aufzuklären.
Sozialrechtleram 31.10.2010 | 12:26
Bitte, ach ja, ich vergaß noch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Ärzte von Behörden selbstverständlich gegenüber der Behörde eine Schweigepflicht nach § 203 StGB haben. Damit Ihnen nicht aus sog. konkludentem Handeln kein Strick gedreht werden kann, teilen Sie dem Arzt mit, dass eine Offenbarung des Ergebnisses seiner ärztlichen Tätigkeit Ihrer vorherigen schriftlichen Einwilligung (was das ist, steht im BGB unter § 182 ff) bedarf; natürlich in vorheriger schriftlicher Kenntnis des Ergebnisses und seiner Begründung. Niemand muß die Katze im sack kaufen, obwohl es die Behörden natürlich so ganz gern haben, stärkt es doch die eigene Macht. Wer glaubt, dass Ärzte unfehlbar seien, sollte sich einmal anschauen, wieviele Menschen in Krankenhäusern aufgrund von Fehlbehandlungen sterben. Und noch besser die Gerichtsmediziner fragen, wieviele Angaben über Todesursachen auf Totenscheinen falsch sind.
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